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In Nordrhein-Westfalen fällt der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen weg.

© dpa/Annette Riedl

Update

Anlagen in Siedlungsnähe: Nordrhein-Westfalen kippt Abstandsregel von Windrädern

Die schwarz-grüne Regierung hat ihre Pläne durch den Landtag gebracht und damit ist es amtlich: In NRW können Windräder zukünftig näher an Wohngebieten gebaut werden.

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abgeschafft. Damit dürfen im bevölkerungsreichsten Bundesland Windräder künftig unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken.

Für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD als größte Oppositionsfraktion schloss sich dem Gesetzentwurf an. FDP und AfD stimmten dagegen.

NRW ist nach einer Übersicht des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) damit künftig neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, die keine pauschalen Abstandsvorgaben mehr haben. In fast allen Ländern gibt es noch Abstandsvorgaben oder -empfehlungen von wenigen Hundert bis zu 1000 Metern.

Der hemmende Effekt, den pauschale Abstandsregeln für Windenergie haben, war schon früher in bundesweiten Untersuchungen detailliert beschrieben worden. Laut einer Studie des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stünde auf einen Schlag 42 Prozent mehr Fläche für Windräder in NRW zur Verfügung.

Der Wegfall der pauschalen 1000-Meter Regel bedeutet aber nicht, dass der Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern überhaupt keine Rolle mehr spielt. Denn beim Bau jedes einzelnen Windrades müssen weiterhin das Bauordnungsrecht und das Immissionsschutzrecht berücksichtigt werden.

Nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) werden allein wegen strenger Vorschriften zum Lärmschutz auch in NRW künftig Windanlagen in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.

Der Mindestabstand von pauschal 1000 Metern zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert nach Ansicht von Umweltverbänden aber den Ausbau der Windenergie. Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich vorgenommen, in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen zu errichten.

Zwar ist die Zahl der neu genehmigten Windräder seit der Regierungsübernahme deutlich nach oben gegangen. Dennoch werden bis heute zu wenige neue Anlagen pro Quartal gebaut, um das 1000-Windräder-Ziel realistisch erreichen zu können, wie der WDR online berichtete. (dpa, Tsp)

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