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Wirtschaft: Steuerverfahren: Der normale Steuerzahler hat keine Chance auf einen Deal

Nach jahrelangem Hick-Hack ging der Steuerfall Steffi Graf kurz vor Weihnachten unspektakulär zu Ende. Die einstige Nummer eins der Tennis-Weltrangliste zog ihre Klage gegen die Finanzverwaltung zurück und erklärte sich mit den Steuerbescheiden in Höhe von rund 27 Millionen Mark einverstanden.

Nach jahrelangem Hick-Hack ging der Steuerfall Steffi Graf kurz vor Weihnachten unspektakulär zu Ende. Die einstige Nummer eins der Tennis-Weltrangliste zog ihre Klage gegen die Finanzverwaltung zurück und erklärte sich mit den Steuerbescheiden in Höhe von rund 27 Millionen Mark einverstanden. Der Grund: Ein "Deal" mit den Finanzbehörden, eine "einvernehmliche Einigung", wie Grafs Anwalt Jörg Frick mitteilte. Solche Deals mit dem Finanzamt sind kein Einzelfall; vielmehr haben sie insbesondere bei großen Steuerverfahren Hochkonjunktur. "Bei allen spektakulären Steuerverfahren, die sang- und klanglos ohne strafrechtliches Urteil abgeschlossen worden sind, steckt wahrscheinlich ein Steuerdeal dahinter", sagt der Berliner Steueranwalt Klaus Olbing.

Dass solche Absprachen mit den Behörden überhaupt möglich sind, liegt daran, dass die Rechtsprechung den Finanzbeamten gewisse Gestaltungsspielräume zugebilligt hat. Zwar dürfen die Ämter nicht einfach durch eine Vereinbarung auf gesetzlich geschuldete Steuern ganz oder teilweise verzichten. Sie können sich aber mit dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen über Sachverhaltsfragen einigen. Eine solche "tatsächliche Verständigung" führt damit aber häufig indirekt auch zu einer Absprache über die Höhe des Steueranspruchs. Steueranwälte haben die tatsächliche Verständigung zunehmend als strategisches Instrument im Steuerstreit entdeckt. "Bei Steuerverfahren hat man immer die Wahl zwischen Konfrontation und Kooperation. Unsere Zielrichtung ist es, hart zu kämpfen, aber am Ende eine Einigung zu erzielen", sagt Olbing. Vielfach seien die Steuerfälle so kompliziert, dass die Besteuerungsgrundlagen bis auf den letzten Pfennig nicht feststellbar sind. Zudem nehme die Arbeitsbelastung in den Behörden ständig zu. Deshalb seien die Beamten immer häufiger für eine außergerichtliche Einigung offen, so Olbing.

Auch die Finanzverwaltung bewertet die tatsächliche Verständigung als durchaus vorteilhaftes Instrument. Denn es fließt sofort Geld in die Finanzkasse, da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können. Zudem bewege sich die Summe stets in der Größenordnung, die die Finanzverwaltung ursprünglich auch gefordert habe; andernfalls würde sie einem solchem Deal nicht zustimmen, bestätigt ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums. "Die Verwaltung steht vor der Frage, jetzt einen Teil der geforderten Steuern einzunehmen oder durch alle Instanzen zu klagen um in fünf Jahren etwas mehr oder etwas weniger einzunehmen", sagt auch Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Hinzu käme, dass beide Seiten das Prozessrisiko und die Kosten des Rechtsstreits tragen müssten. Ondracek, selbst langjähriger Betriebsprüfer, betont, dass eine Verständigung bei Betriebsprüfungen üblich sei. "Bei jeder Schlussbesprechung geht der Prüfer mit mehr rein, als er rauskommt, etwa wenn es um Wertberichtigungen oder Forderungsausfälle geht. Da geben beide Seiten ein bisschen nach." Dass bei solchen Absprachen die Steuergerechtigkeit in Einzelfällen auf der Strecke bleibt, will Ondracek nicht ausschließen. Da die tatsächliche Verständigung nur bei Spitzenverdienern mit unklarer Einkommenshöhe zum Tragen komme, sei es verständlich, dass solche Absprachen von normalen Lohnsteuerzahlern kritisch beäugt würden. Schließlich hätten sie keine Chance auf einen Deal.

Bei den Absprachen geht es aber nicht nur ums Geld - indirekt haben sie auch Auswirkungen auf ein häufig parallel laufendes Strafverfahren. "Wird bei der Verständigung eine niedrigere Steuerschuld als ursprünglich angenommen festgestellt, sinkt auch der strafrechtlich relevante Umfang einer Hinterziehung", erläutert Olbing. Ferner wirke sich das Entgegenkommen des Steuerpflichtigen positiv aus. "Wer kooperiert, erhält auch oft eine Vergünstigung im Strafrecht, zum Beispiel bei der Strafzumessung." Solche Steuerdeals können für den Steuerpflichtigen allerdings auch gefährlich sein, warnt Olbing. Beim "Bielefelder Modell", eine Form der tatsächlichen Verständigung, verlange die Finanzverwaltung ein Geständnis über die Steuerhinterziehung. Eine Garantie, dass die Staatsanwaltschaft sich dann auch "wohlwollend" verhält, gibt es nicht.

Ob und wie weit Steffi Graf den Behörden entgegen gekommen ist, wurde nicht bekannt. Die Finanzbeamten waren davon ausgegangen, dass die Graf-Firma Sunpark auf den Niederländischen Antillen dazu benutzt worden war, Steuern zu hinterziehen. Nach unbestätigten Presseinformationen bezogen sich die Bescheide auf rund 42 Millionen Mark, die Grafs Vater dem deutschen Fiskus verschwiegen hatte - ein deutlicher Unterschied zu dem Betrag, auf den sich beide Seiten nun geeinigt haben.

ke, asr

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