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Unter Verschluss. Zahlreiche Arzneimittel in Deutschland sind nur gegen Vorlage eines Rezeptes zu bekommen.

© dpa

EuGH-Urteil zum Arzneimittelversandhandel: Richter fordern mehr Wettbewerb

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht die deutsche Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten zur Disposition. Das könnte das Apothekengefüge verändern.

Noch gilt sie, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland. Die Arzneimittelpreisverordnung bewirkt, dass Patienten überall in der Republik für ein und dasselbe Präparat einen einheitlichen Preis bezahlen – ganz gleich, ob sie das Produkt im stationären Handel oder bei einer Online-Apotheke beziehen. Doch mit der bislang gültigen Regelung könnte es bald vorbei sein: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Mittwoch, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstößt (AZ: C-148/15).

Die Regelung behindert den Zugang ausländischer Apotheken

Die Luxemburger Richter sehen in der geltenden Regelung unter anderem eine Behinderung ausländischer Apotheken beim Zugang zum deutschen Markt. Denn gerade für Versandapotheken sei die Preisgestaltung ein wichtiger Wettbewerbsfaktor im Vergleich zu ortsansässigen Anbietern, die ihren Kunden eine individuelle Beratung anböten und wo Arzneien sofort zu erhalten seien. Das Argument der Beklagten, die Preisbindung stelle eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken und damit medizinischer Versorgung sicher, kann der EuGH nicht nachvollziehen: Es sei im Gegenteil zu erwarten, dass sich bei einem höheren Preiswettbewerb Apotheker auch in Gegenden niederließen, in denen wegen der geringeren Anzahl an Verkaufsstellen höhere Preise verlangt werden könnten.

Parkinson-Patienten haben oft hohe Zusatzausgaben

Der jetzt entschiedene Fall betraf ein Bonussystem für freiverkäufliche und rezeptpflichtige Arzneimittel, das die Selbsthilfeorganisation „Deutsche Parkinson Vereinigung“ 2008 mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ausgehandelt hatte. „Mit der Vereinbarung wollten wir unsere Mitglieder entlasten, die zum Teil sehr hohe Zuzahlungen stemmen müssen“, sagte der Geschäftsführer der Organisation, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, dem Tagesspiegel. „Wir haben uns bei der Kooperation mit DocMorris den europäischen Markt zunutze gemacht.“ Mehrhoff zufolge müssen Parkinson-Patienten im Rahmen ihrer medizinischen Behandlung zwischen 4000 und 6000 Euro pro Jahr für stationäre Aufenthalte, Taxifahrten oder Heilmittel aus der eigenen Tasche bezahlen. „Viele von ihnen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand.“ Das Urteil des EuGH sei daher nicht nur ein „Sieg“ für die 23000 Mitglieder seiner Organisation, sondern für alle chronisch Kranken, die dauerhaft auf medizinische Versorgung und die Einnahme von Medikamenten angewiesen seien, die hohe Kosten verursachten. In Deutschland leiden laut Mehrhoff zwischen 240 000 und 280 000Menschen an der Parkinson–Krankheit, die häufig mit Symptomen wie Muskelzittern einhergeht.

Ein Verbot des Versandhandels ist wahrscheinlich

Aber auch für die Wirtschaft dürfte das EuGH-Urteil mittelfristig weitreichende Folgen haben. Wie sich der Markt für rezeptpflichtige Arzneimittel und die Preise hierfür entwickeln, liegt mit dem Beschluss der Luxemburger Richter nun in der Hand des deutschen Gesetzgebers, der bei der Arzneimittelpreisverordnung nachbessern muss. Laut der Einschätzung von Gesundheitsexperten kommen dabei im wesentlichen zwei Möglichkeiten in Frage. Erste Option: Die Politik schafft die bislang gültige Preisbindung für verschreibungspflichtige Mittel ab. Allerdings gilt eine andere Variante sowohl in Wirtschafts- als auch Politikerkreisen als wahrscheinlicher: Der Bundestag könnte den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Präparaten komplett verbieten.

Für den Internethandel mit Arzneimitteln braucht man eine Genehmigung

Derzeit dürfen in Deutschland nur Unternehmen im Internet mit rezeptpflichtigen Produkten handeln, wenn sie über eine entsprechende Genehmigung verfügen. In Deutschland verfügen nach Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) derzeit rund 2900 Apotheken über eine solche Erlaubnis, tatsächlich genutzt wird sie aber nur von rund 150 Unternehmen. Der Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist derzeit das Kerngeschäft deutscher Apotheken: Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes gehen knapp 87 Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken hierzulande auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zurück.

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