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PASSAGIERRECHTE: EU bremst

Bahnreisende in der EU sollen künftig Entschädigungen erhalten, wenn ein Fernzug mehr als eine Stunde Verspätung hat. Es kann aber bis zum Jahr 2024 dauern, bis diese Vorschrift in die Praxis umgesetzt wird.

Bahnreisende in der EU sollen künftig Entschädigungen erhalten, wenn ein Fernzug mehr als eine Stunde Verspätung hat. Es kann aber bis zum Jahr 2024 dauern, bis diese Vorschrift in die Praxis umgesetzt wird. Darauf einigten sich nun Vertreter des Europaparlaments, der 27 Mitgliedsländer und der EU-Kommission. Die Entschädigungen betreffen den internationalen und nationalen Fernverkehr. Bei mehr als einer Stunde Verspätung müssen die Unternehmen ihren Kunden 25 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen, bei mehr als zwei Stunden die Hälfte. Das 3. Eisenbahnpaket sieht zudem vor, dass beim grenzüberschreitenden Personenzugverkehr ab 2010 die staatlichen Monopole fallen. Die EU-Staaten müssen ihre Bahnnetze dann Anbietern aus anderen Mitgliedsländern öffnen. AFP

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