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"Cooling-off-Periode": Die Aktionäre haben das letzte Wort

Erst nach zwei Jahren Pause darf ein Vorstand in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens einziehen. Diese sogenannte „Cooling-off-Periode“ soll die Unabhängigkeit der Kontrollgremien stärken. Aber: keine Regel ohne Ausnahme.

Das deutsche Aktiengesetz lässt keine Zweifel zu: Jeder Vorstand muss zwei Jahre pausieren, bevor er in den Aufsichtsrat des eigenen Unternehmens einziehen darf. Diese sogenannte „Cooling-off-Periode“, seit dem Jahr 2009 vorgeschrieben, soll die Unabhängigkeit der Kontrollgremien stärken. Sie gälte auch bei einem Wechsel Josef Ackermanns von der Vorstandsspitze in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Allerdings gibt es auch im Aktiengesetz keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Aktionäre, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte halten, wollen, dass ein Vorstand nahtlos als Kontrolleur für das Unternehmen weiterarbeitet. Diese Ausnahmeregelung ist erst zwei Mal angewendet worden – bei Gerresheimer Glas und Thyssen-Krupp. Bei der Deutschen Bank sollen deren Investmentbanker 18 Prozent der eigenen Aktien halten. Gewählt wird bei der nächsten Hauptversammlung im Mai 2012. Wenn Aufsichtsratschef Clemens Börsig zustimmt, könnte er die Personalie auf die Tagesordnung setzen und von seinem Posten zurücktreten. Weigert er sich aber, können die Aktionäre einen Gegenvorschlag machen. (HB)

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