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Sport: PROVISIONSPROZESS

Der SV Babelsberg 03 will gegen ein Urteil des Landgerichtes München in Berufung gehen. Der Verein war am 31.

Der SV Babelsberg 03 will gegen ein Urteil des Landgerichtes München in Berufung gehen. Der Verein war am 31. Januar verurteilt worden, ihrem ehemaligen Vermarkter Sportsman Group aus München Auskunft über Einnahmen aus Sponsoringverträgen zu geben. Aus einem vor zwei Jahren geschlossenen Zehn-Jahres-Vertrag steht dem Vermarkter eine Provision zu, unabhängig davon, ob er tätig geworden ist oder nicht. Der SVB hält diesen Vertrag aber für sittenwidrig und hat ihn außerdem zum April 2013 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt macht die Sportsman Group rund 160 000 Euro geltend. Über die Wirksamkeit der Kündigung ist noch nicht entschieden worden. ihö

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