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Kein Fußball wegen Corona: Spielbetrieb ruht bis auf Weiteres

Unter anderem der Nordostdeutsche und Brandenburger Fußballverband verlängern ihre Generalabsage für Spiele - dieses Mal ohne konkretes Datum. Szenarien für den weiteren Umgang mit der aktuellen Saison werden erarbeitet.

Von Tobias Gutsche

Potsdam - Erst hieß es bis 22. März, dann 19. April – und nun haben die Regional- und Landesverbände im Deutschen Fußball-Bund (DFB) beschlossen, den Spielbetrieb aufgrund der Coronavirus-Pandemie bis auf Weiteres einzustellen. Das teilten unter anderem der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) und Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) am Freitagvormittag mit. Die Regelung betreffe alle Ligen, Pokalwettbewerbe, Turniere und Freundschaftspartien. Eine Fortsetzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt werden.

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In unterschiedlichen Arbeits- und Koordinierungsgruppen beim DFB und seinen Verbänden wird vernetzt über die Lage beraten und es werden mögliche Lösungsszenarien entwickelt. Am Freitag reagierten der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und seine Mitgliedsverbände mit umfassenden Anpassungen der Spielordnung auf die Auswirkungen der Coronakrise. Die Saison 2019/20 kann bei Bedarf über den 30. Juni verlängert werden, teilte der DFB mit. In diesem Zuge können Spielberechtigungen, Wechselfristen und Verträge mit Spielerinnen und Spielern zeitlich angepasst werden. Im Falle eines Saisonabbruchs wären Sonderregelungen zu Auf- und Abstieg möglich. Es ist einer der weitreichendsten Eingriffe in der Geschichte des DFB in die Spiel- und Jugendordnung.

„Dies ermöglicht nunmehr auch die Veränderungen der jeweiligen Ordnungen in den Verbänden des DFB. Mit diesen Öffnungsklauseln haben wir die Handreichung für Entscheidungsspielräume und eine hohe Flexibilität für unsere Szenarien bekommen“, sagt FLB-Präsident Jens Kaden. Veränderte Regelungen müssten „im Sinne unserer Vereine“ sehr schnell erfolgen, auch sollen die Clubs eingebunden werden. „Die hierzu notwendigen Anpassungen werden dann Mitte April dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Weitere Schritte würden auch auf Grundlage künftiger staatlicher Entscheidungen unternommen werden. mit dpa

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