zum Hauptinhalt

Sport: „Das hätte harte Konsequenzen“

Eine Verurteilung des SV Babelsberg 03 zur Zahlung einer sechsstelligen Provisionssumme an die Vermarktungsagentur Sportsman Group würde den Verein laut Vorstand Archibald Horlitz erneut an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bringen

Die Führungsgremien des SV Babelsberg 03 wollen sich in diesen Tagen verständigen, wie sie mit mit dem Teilurteil im Streit um Provisionszahlungen an die Münchner Vermarktungsagentur Sportsman Group und mit möglichen Konsequenzen umgehen wollen. Wie in den PNN berichtet hatte das Landgericht München I den SVB am vergangenen Freitag dazu verurteilt, der Sportman Group Auskunft zu geben über abgeschlossene Sponsorenverträge und Sponsoreneinnahmen zwischen Juni 2012 und 7. April 2013. Hintergrund ist eine Klage der Vermarktungsagentur gegen den SVB auf Zahlung von 161 141 Euro Provision, die ihr laut eines Vermarktungsvertrages zustünden. Der Vereinbarung vom November 2011 entsprechend hatte der SVB sämtliche Vermarktungsrechte gegen ein Signing Fee in Höhe von 100 000 Euro an die Sportsman Group übertragen. Der heute amtierende Vorstand hatte den Vermarktungsvertrag Anfang April 2013 gekündigt.

„Vorstand und Aufsichtsrat werden das Teilurteil gründlich analysieren“, sagte SVB-Vorstandschef Archibald Horlitz am Sonntag den PNN. In der Begründung des Richterspruchs konnte Horlitz eine „gewisse Tendenz“ erkennen: Da die Kammer die Forderungen der Sportsman Group grundsätzlich für berechtigt hält und auch die Auffassung des SVB-Vorstandes nicht teilt, dass der Vertrag als sittenwidrig zu beanstanden sei, muss in der zweiten Stufe des Verfahrens damit gerechnet werden, dass der SVB zur Zahlung der Provosion verurteillt wird.

„Eine Zahlung in dieser Höhe hätte für den Verein harte Konsequenzen“, sagte Horlitz. Es sei kein Geheimnis, dass sich der SVB weiterhin in einer schwierigen Lage befindet. „Wir sind zwar in einer Phase des Aufbaus, werden die laufende Saison halbwegs durchstehen und gewinnen das Vertrauen von Sponsoren zurück“, so Horlitz. „Aber wir sind weit davon entfernt, dass wir die geforderte Summe zahlen könnten“, fügte er hinzu.

Noch ist das Teilurteil nicht rechtskräftig – der SVB kann innerhalb von vier Wochen in Berufung gehen. Je nach deren Ausgang würde in einer zweiten Stufe über Höhe und Zahlung der geforderten Provision verhandelt. Zwar wolle der Verein nicht auf Zeit spielen und die Dauer des Verfahrens und dessen endgültigen Ausgang sowie mögliche weitere Instanzen abwarten, so Horlitz. Doch werde man die Dauer des Verfahrens für die weitere Konsolidierung des Vereins nutzen.

Zudem hält Horlitz an der Position fest, dass der Vertrag einseitig zu Lasten des Vereins gestaltet wurde. Denn verglichen mit der tatsächlichen Akquiseleistung der Sportman Group, die laut Horlitz mit etwa 30 000 Euro zu beziffern sei , stünden die Provisionsforderungen in keinem Verhältnis. Eine Einigung mit der Sportsman Group will Horlitz dennoch nicht grundsätzlich ausschließen. „Eine Vergleichsmöglichkeit ist nie völlig aus der Welt“, sagte er. Eine außergerichtliche Verständigung war bislang an den unterschiedlichen Vorstellungen beider Seiten gescheitert. Auch zu Verhandlungsbeginn am Landgericht München blieb der Versuch der Einzelrichterin erfolglos, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Für den Nulldrei-Vorstand gingen die Forderungen der Vermarktungsagentur für einen Vergleich schlichtweg an die finanziellen Möglichkeiten des Vereins vorbei.

Daher hätte es für den Verein existenzielle Folgen, wenn die Sportsman Group ihre Klage erweitert. Mit einer entsprechenden Prüfung sollen die Anwälte der Agentur bereits beauftragt worden sein. Dann könnte der SVB zudem mit Forderungen konfrontiert werden, finanzielle Aufwendungen und ausbleibende Gewinne der Sportsman Group zu zahlen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false