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Gefährdeter Regenwald in Sumatra.

© imago/JOKER

Schutz der Wälder: EU will nur noch waldfreundliche Produkte

Das EU-Parlament hat eine Verordnung zum weltweiten Schutz der Wälder verabschiedet. Einzelnen Parlamentariern geht das Gesetz nicht weit genug.

Kaffee, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz oder andere Produkte dürfen künftig nicht mehr in der EU verkauft werden, wenn für ihre Herstellung Waldflächen gerodet wurden. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete das EU-Parlament am Mittwoch in Straßburg. Damit soll insbesondere die Abholzung des Regenwaldes deutlich reduziert und Unternehmen verpflichtet werden, künftig nur noch waldfreundliche Produkte innerhalb der EU zu verkaufen.

„Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Etappensieg im Kampf dagegen, dass Tag für Tag überall auf der Welt immer noch riesige Waldflächen vernichtet werden“, sagte die Forstwissenschaftlerin und EU-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne). Laut den Vereinten Nationen sind zwischen 1990 und 2020 schätzungsweise 420 Millionen Hektar Wald vernichtet worden. Das entspricht mehr als dem Zehnfachen der Fläche Deutschlands. Der EU-Verbrauch trägt einer WWF-Studie zufolge mit rund 16 Prozent zu den Rodungen bei, insbesondere für die Erzeugung von Palmöl und Soja.

Für Verbraucher:innen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, da sie sich fortan sicherer sein können, mit ihrem Konsum nicht ganze Wälder zu zerstören.

Anna Deparnay-Grunenberg, MdEP (Bündnis 90/Grüne)

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abzugeben, dass Produkte an keiner Stelle zu einer Schädigung des Waldes geführt haben. Sie zielt dabei auf die gesamte Lieferkette ab. Das heißt, sie betrifft Rohstoffe wie Kaffee, Soja oder Holz, aber auch aus diesen Rohstoffen hergestellte Produkte. Als Beispiele werden Leder, Schokolade, Möbel oder Holzpellets genannt. Ferner müssen Unternehmen nachweisen, dass Menschenrechte und die Rechte betroffener indigener Völker geachtet wurden. Die noch ausstehende Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gilt als Formsache.

Im Juni wird das Gesetz voraussichtlich in Kraft treten. Für große und mittlere Unternehmen gilt die Nachweispflicht 18 Monate später, für Kleinst- und Kleinunternehmen nach 24 Monaten. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.

Der Abgeordenten Deparnay-Grunenberg zufolge verhinderten es der Europäische Rat sowie die EU-Kommission, auch weitere natürliche Ökosysteme mit dem Gesetz zu schützen. „Damit droht, dass sich die Produktion auf andere wertvolle Biotope wie Savannen oder Moore verlagert, mit fatalen Konsequenzen für den Klima- und Artenschutz.“, so die Berlinerin. Die EU-Kommission will in ein bis zwei Jahren die Ergänzung dieser Kategorien prüfen.

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