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ZWANGSRÄUMUNG UND HILFE: Mietschulden, Suppenküche und Kleiderstuben

Eine der häufigsten Ursachen, die zum Wohnungsverlust führen kann, sind Mietschulden. Bereits beieinem Rückstand von zwei Monatsmieten ist der Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigt.

Eine der häufigsten Ursachen, die zum Wohnungsverlust führen kann, sind Mietschulden. Bereits bei

einem Rückstand von zwei Monatsmieten ist der Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigt. Sobald eine Kündigung rechtsverbindlich ausgesprochen wurde, ist das Mietverhältnis akut bedroht. Gleicht der Mieter die geschuldete Miete nicht umgehend aus, ist der Vermieter zur Klage auf Räumung beim Amtsgericht berechtigt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wohnungsverlust durch Zwangsräumung nur noch abzuwenden, wenn der Mietrückstand innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Klage durch den Mieter oder eine öffentliche Stelle ausgeglichen wird. Kann der Mietrückstand nicht ausgeglichen werden, ergeht ein Räumungsurteil. Mit dem bestandskräftigen Räumungsurteil, kann der Vermieter die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Neben der Fachstelle zur Beratung bei drohender Obdachlosigkeit gibt es für Betroffene weitere Hilfe. In der der „Suppenküche“ auf dem Gelände der Stadtverwaltung wird montags bis freitags von 7 bis 15 Uhr sowie an Wochenenden von 10 bis 15 Uhr an Bedürftige eine warme Mahlzeit ausgereicht. Hier gibt es zudem eine Kleiderstube. An der BBW-Akademie Am Konsumhof 1-5 gibt es neben einer Mahlzeit die Möglichkeit zu duschen und Wäsche zu waschen. Lebensmittel an Bedürftige verteilt auch die „Potsdamer Tafel“ dienstags in der Evangelischen freikirchlichen Gemeinde in der Schopenhauerstraße sowie mittwochs im Stadtteilladen am Kirchsteigfeld.

Die Kleiderstuben der Volkssolidarität (bei der Suppenküche) sowie von EXVOTO in der Max-Eyth-Allee 44a halten bei Bedarf auch warme Kleidung bereit. pek

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