zum Hauptinhalt

Trotz Abschaffung der 60-Euro-Pauschale: Bergmann-Klinikum bittet Angehörige von Verstorbenen weiter zur Kasse

Juristen, Bestatter und Angehörige haben die am Klinikum erhobene Pauschalgebühr von 60 Euro für die Abholung Verstorbener kritisiert. Jetzt ändert das Klinikum die Gebührenregel - aber bittet Angehörige nach Todesfällen weiter zur Kasse.

Potsdam - Nach der Kritik von Juristen, Bestattern und Angehörigen an der im Bergmann-Klinikum erhobenen Pauschalgebühr für die Lagerung von Verstorbenen ändert das kommunale Unternehmen seine bisherige Praxis. Das teilte Klinikumssprecherin Damaris Hunsmann mit. Demnach müssen Angehörige nicht mehr pauschal rund 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer zahlen – sondern künftig pro Tag 20 Euro. Zu der neuen Kalkulation habe man sich nach einem PNN-Bericht über die Kritik an der Pauschalgebühr entschlossen, bestätigte die Sprecherin. Der neue Tagessatz werde zeitnah auch in die Vertragsbestimmungen des kommunalen Klinikums integriert und damit transparent gemacht.

Wie diese Woche berichtet hatten Juristen und Bestatter auf PNN-Anfrage die im Jahr 2015 von 30 auf 59,50 Euro erhöhte Pauschalgebühr als unzulässig kritisiert, weil die hohe Gebühr selbst bei kurzer Liegedauer erhoben werde. Zudem würde nicht jedes Krankenhaus solche Gebühren erheben. Anlass war die Beschwerde einer Angehörigen eines Verstorbenen.

Die Andere nennt Gebührenerhebung nach Todesfällen "unglücklich"

Mit der Gebühr finanziere man die Kosten für die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Verstorbenen im Kühlraum bei konstant vier Grad Celsius, argumentiert das Klinikum. Die Krankenkassen würden diese Kosten nicht übernehmen. Allerdings sah man sich nach den PNN-Recherchen bereits Anfang der Woche gezwungen, einen missverständlich formulierten Ausgabeschein neu aufzulegen. Der Satz „Die Ausgabe von Verstorbenen ist gebührenpflichtig“ wurde entfernt.

Für das brandenburgische Gesundheitsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde ist der Fall damit erledigt. An der Änderung zeige sich, dass im Klinikum eine entsprechende Sensibilität vorhanden sei, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine aufsichtsrechtliche Prüfung, hieß es weiter. Dagegen hält es die alternative Fraktion Die Andere prinzipiell für „unglücklich“, die Angehörigen in einer persönlichen Ausnahmesituation wie dem Tod eines Familienmitglieds mit der Erhebung von Gebühren zu konfrontieren, sagte Fraktionschef Arndt Sändig den PNN. Pro Jahr versterben 1000 Patienten im Klinikum. HK

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false