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Schmuck. Die Humboldt-Universität mit den Attika-Figuren.

© Kitty Kleist-Heinrich

Streit um Attika-Figuren vom Potsdamer Stadtschloss: Wem gehören die Skulpturen eigentlich?

Das Bürgerbündnis eröffnet eine neue Runde im Streit um die Attika-Figuren auf der Humboldt-Uni. Die Stadtfraktion will herausgefunden haben, dass die Skulpturen der Potsdamer Stadtverwaltung gehören - und nicht wie lange angenommen der Schlösserstiftung.

Von Peer Straube

Potsdam - Jahrhundertelang standen sie auf dem Potsdamer Stadtschloss, seit 50 Jahren zieren sie das Dach der Berliner Humboldt-Universität – um das Schicksal von acht Attika-Figuren wird seit Langem erbittert gestritten. Nun rückt eine Frage in den Mittelpunkt: Wem gehören die Skulpturen eigentlich?

Bislang war man davon ausgegangen, dass sie sich im Eigentum der Schlösserstiftung befinden, deren Vorgängerin, die Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci, die Figuren nach dem Abriss der Stadtschloss-Ruine Mitte der 60er-Jahre dauerhaft an die Humboldt- Uni verliehen hatte. Die Stadtfraktion Bürgerbündnis/FDP ist allerdings zu einem anderen Ergebnis gekommen. Sie will herausgefunden haben, dass die Figuren der Potsdamer Stadtverwaltung gehören. In einem Antrag für die heutige Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraktion daher, dass die Stadt ihr Eigentumsrecht geltend machen und die Schlösserstiftung veranlassen soll, den Leihvertrag mit der Uni zu kündigen. Binnen eines Jahres soll die Hochschule die Figuren in restauriertem Zustand an den Stadtschloss-Förderverein übergeben, der sie dann auf dem Dach des Landtagsschlosses platzieren soll.

Bürgerbündnis-Fraktionschef Kirsch: „Wir haben einen Rückübertragungsanspruch“

Das Bürgerbündnis beruft sich dabei auf einen Beschluss des Rates der Stadt Potsdam vom 13. Dezember 1959, den der Potsdamer Architekt Christian Wendland bei Forschungen im Stadtarchiv ausgegraben hat. Der Magistrat hatte damals entschieden, im Zuge des Abrisses der Schlossruine die wertvollen Teile, darunter die Skulpturen, gemäß eines Konzeptes aus dem DDR-Kulturministerium zu bergen und sie im Park Sanssouci öffentlich sichtbar aufzustellen. Weil der Rat der Stadt vom Rat des Bezirkes mit dem Schlossabriss nebst Skulpturenbergung beauftragt wurde, sei damit auch das Eigentum an den Artefakten an die Stadt übergegangen, folgert das Bürgerbündnis und verweist zudem auf einen Eintrag ins Grundstückskataster von 1961, wonach der Rat der Stadt auch Eigentümer des Schlossgrundstücks wurde. „Wir haben einen Rückübertragungsanspruch“, sagte Bürgerbündnis-Fraktionschef Wolfhard Kirsch den PNN. „Den müssen wir jetzt nur noch geltend machen.“

Im Rathaus sieht man das allerdings ganz anders. Der Antrag richte sich an den falschen Adressaten, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz auf Anfrage. Die Stadt sei weder Eigentümer der Figuren noch des Gebäudes, auf dem sie aufgestellt werden sollen. Schulz verwies auf ein bereits vor Jahren vom städtischen Rechtsamt gefertigtes Gutachten. Darin erklärt die Behörde, das Schlossgrundstück sei zwar 1961 in Volkseigentum überführt und der Rat der Stadt als Rechtsträger mit der Verwaltung beauftragt worden. Selbst wenn man aber daraus ein Eigentumsrecht ableiten wollte, sei dieses spätestens 1990 erloschen, als der Rat der Stadt als „örtliches Staatsorgan“ gemeinsam mit der Kommunalverfassung der DDR „untergegangen“ sei. Das Schlossgrundstück habe die Stadt danach rückwirkend auf Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes erhalten, 2013 wurde es im Zuge des Parlamentneubaus an das Land verkauft.

Ganz eindeutig ist die Eigentumsfrage aber nicht

Auch die Schlösserstiftung sieht 1990 als maßgebliches Jahr an, allerdings in anderem Zusammenhang. Damals habe die Stadt, in deren Trägerschaft sich die Staatliche Schlösserverwaltung seit 1969 befunden hat, sämtliche Schlösser und Parks an das neu gegründete Land Brandenburg übertragen, sagte Sprecher Frank Kallensee. Schließlich wurden 1995 die Potsdamer Liegenschaften gemeinsam mit jenen in Berlin und Brandenburg in die neue Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) überführt, die seitdem als Eigentümerin fungiert. Das Schlossgrundstück gehörte allerdings nicht zu den Flächen, die von der Stadt an die Stiftung abgegeben wurden.

Ganz so eindeutig, wie Stiftung und Stadt die Eigentumsfrage sehen, ist sie allerdings nicht. Es müsse geklärt werden, wer der ursprüngliche Eigentümer der Figuren war und ob er dieses Eigentum zwischenzeitlich wieder verloren hat – etwa durch die Übertragung des Schlossgrundstücks, sagte Thorsten Ingo Schmidt, Kommunalrechtsexperte von der Universität Potsdam. Dafür bedürfe es eines „aufwendigen Rechtsgutachtens“. Von „entscheidender Bedeutung“ dürften dabei die Rechtslage zu DDR-Zeiten und die Vorgänge zur Wendezeit sein, erklärte Schmidt.

Attika-Figuren seien Teil des eingetragenen Denkmals Humboldt-Uni

Ob so ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, ist allerdings mehr als fraglich. Das Interesse der Rathausspitze, sich um die Rückkehr der Figuren zu bemühen, hält sich sehr in Grenzen. Gern wird darauf verwiesen, dass in den Depots der Stiftung noch Schlossfiguren lagern, für deren Restaurierung doch zuerst Geld gesammelt werden könne, bevor man sich mit den Humboldt-Figuren befasse. Obwohl der Oberbürgermeister bereits 2013 von den Stadtverordneten beauftragt worden war, mit der Humboldt-Uni, der Stiftung und dem Berliner Landesdenkmalamt über eine Rückkehr zu verhandeln, hat sich in der Sache bislang nichts getan.

Stiftung und Landesdenkmalamt lehnen eine Überführung der Figuren nach Potsdam bekanntlich ab. Die Skulpturen seien Teil des eingetragenen Denkmals Humboldt-Uni. Die Hochschule will sie aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht hergeben. Unterstützung hatten sie dafür im vergangenen Herbst auf einem hochrangig besetzten Kolloquium von Denkmalschutz-Experten aus ganz Deutschland erhalten.

Und wenn der Bürgerbündnis-Antrag eine Mehrheit finden sollte? Für diesen Fall hat Rechtsexperte Schmidt eine Lösung parat, selbst wenn sich der Oberbürgermeister weigern sollte, den Antrag umzusetzen. Die Stadtverordneten müssten den Rathauschef verklagen und so vor Gericht erzwingen, dass er die vermeintlichen Eigentumsrechte der Stadt an den Figuren gegenüber der Stiftung durchsetzt. Dann nämlich würde das Gericht während des Verfahrens ohnehin klären müssen, wem die Figuren nun gehören. Ein für allemal. 

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Die Frage, wem die Attika-Figuren wirklich gehören, muss endgültig geklärt werden, damit sie ihren Frieden finden. In Berlin oder in Potsdam. Ein Kommentar.

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