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Strafe nach missglückter Schönheits-OP: Chefarzt der Klinik Sanssouci Potsdam muss 33 000 Euro an Patientin zahlen

Nach einer aus dem Ruder gelaufenen Schönheitsoperation ist der Chefarzt der Klinik Sanssouci Potsdam in der Helene-Lange-Straße wegen fehlerhafter Behandlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das ist Ergebnis eines seit Jahren währenden Zivilprozesses am Potsdamer Landgericht, dessen Urteil am Mittwoch verkündet wurde.

Nach einer aus dem Ruder gelaufenen Schönheitsoperation ist der Chefarzt der Klinik Sanssouci Potsdam in der Helene-Lange-Straße wegen fehlerhafter Behandlung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das ist Ergebnis eines seit Jahren währenden Zivilprozesses am Potsdamer Landgericht, dessen Urteil am Mittwoch verkündet wurde. Demnach muss der ärztliche Leiter der Klinik, Michael Krueger, an eine Berlinerin rund 33 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.

Hintergrund waren die äußert schmerzhaften Folgen einer eigentlich routinemäßigen Schönheitsoperation: Bei einem Eingriff für einen flacheren und straffen Bauch hat eine Berlinerin in der Klinik schwere Verbrennungen am Gesäß-Bereich erlitten. Danach konnte sie monatelang nicht sitzen, zurück blieben großflächige Narben. Die 45-jährige Marta S. verklagte in der Folge die Ärzte laut ihrem Berliner Anwalt Dominik Kellner auf mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld. Die Klinik wehrte sich gegen die Vorwürfe.

Der Eingriff liegt schon mehr als vier Jahre zurück. Die gebürtige Brasilianerin wollte sich einer Bauchdeckenstraffung für knapp 8000 Euro unterziehen, bei der Fett und dann überschüssige Haut entfernt und vernäht werden. Benötigt wird dazu ein sogenanntes Hochfrequenzgerät: Das lässt durch den Patienten 300-Kilohertz-Wechselstrom fließen, der verhindern soll, dass beim Operieren zu viel Blut austritt. Der Anwalt der Klägerin ging davon aus, dass der Strom bei seiner Mandantin fehlgeleitet wurde, was zu den starken Verbrennungen führte. Sorgfaltspflichten seien nicht eingehalten worden.

Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch sprach auch der Richter von einer „fehlerhaften medizinischen Behandlung“. Allerdings hatte die Klägerin nicht in allen Punkt recht erhalten, eine weitere Klage gegen die Klinik an sich wurde abgewiesen, da kein Gerätefehler vorlag – was auch der Anwalt der Klägerin einräumte.

Die Klinik hat die Vorwürfe vor Gericht bisher zurückgewiesen – und auf Unregelmäßigkeiten bei der Wärmematratze verwiesen, auf der die Patientin lag. Doch mehrere Experten hatten vor Gericht dies als Ursache ausgeschlossen. Ob der ärztliche Leiter gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, blieb zunächst unklar, eine Anfrage an die Klinik nach dem Urteil blieb ohne Antwort.

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