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Stadt Potsdam legt erneut B-Plan für Griebnitzsee vor: Nächste Runde im Uferwegstreit

Babelsberg - Im Uferwegstreit am Griebnitzsee muss einmal mehr die Politik entscheiden. Die Stadtverwaltung hat den eigentlich bereits 2012 abgesegneten Bebauungsplan 125 für die umstrittene und seit Jahren von Anliegern gesperrte Uferzone erneut als Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Babelsberg - Im Uferwegstreit am Griebnitzsee muss einmal mehr die Politik entscheiden. Die Stadtverwaltung hat den eigentlich bereits 2012 abgesegneten Bebauungsplan 125 für die umstrittene und seit Jahren von Anliegern gesperrte Uferzone erneut als Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Das teilte das Rathaus am Freitag mit.

Der Hintergrund: Die Stadt hatte auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, das nach Inkrafttreten des B-Plans 125 neue Anforderungen für die Veröffentlichung von Umweltbelangen bei B-Plänen formuliert hatte. Danach hatte die Stadt vor einem Jahr die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Planwerk wiederholt, um „einen möglichen Risikofaktor“ für den Bebauungsplan auszuräumen“, wie Brunzlow sagte. Insgesamt seien 74 Stellungnahmen eingegangen, wobei diese „im Wesentlichen“ die schon früher vorgebrachten Einwendungen wiederholten, wie es in der Vorlage heißt.

So hätten 48 Erklärungen die Planungsziele eines durchgängig öffentlichen Uferwegs für Fußgänger und Radfahrer unterstützt – dieser soll zwischen der Allee nach Glienicke bis hin zur Berliner Stadtgrenze an der Stubenrauchstraße verlaufen. Andere Anwohner hätten sich dagegen laut Vorlage erneut gegen die Inanspruchnahme von Privateigentum durch den Uferweg ausgesprochen – und gegen damit befürchtete Belastungen, etwa durch Lärm, Müll oder Kriminalität. Gleichwohl sind die Planungsziele des B-Plans identisch mit den ursprünglichen Planinhalten geblieben, so Brunzlow. Unter anderem ist trotz Anwohnerkritik weiter eine öffentliche Grünfläche vor der Virchowstraße 3 bis 5 vorgesehen. Für die Umsetzung rechnet die Stadt mit knapp 13 Millionen Euro, etwa für Grunderwerb, Entschädigungen, die Gestaltung des Weges und Verfahrenskosten.

Wenn die Stadtverordneten den Plan beschließen, tritt er rückwirkend in Kraft und wird zum Fall für die Verwaltungsgerichte. Gegen den ursprünglichen Plan waren nach Angaben der Stadt anfangs 20 Normenkontrollklagen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig, eine wurde mittlerweile zurückgezogen. Mit den verbliebenen Klägern bemüht sich die Stadt im Rahmen einer Mediation um eine Lösung. Allerdings liegt das Verfahren noch auf Eis, weil der Mediator, der frühere Berliner Verwaltungsrichter Karsten-Michael Ortloff, abwarten will – und zwar den jetzt anstehenden Beschluss der Stadtverordneten. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) erklärte, angesichts der Rechtsstreitigkeiten werde die Umsetzung der Planung noch viel Zeit in Anspruch nehmen – „auf lange Sicht“ werde das Ufer aber für die Öffentlichkeit wieder durchgängig erlebbar sein.

Einem Vorstoß der Initiative „Griebnitzsee für alle“, bauordnungsrechtlich, unter Berufung auf vorläufigen Rechtsschutz, den ehemaligen Postenweg der DDR-Grenztruppen kurzfristig freizuräumen, hatte die Stadt dagegen zuletzt eine Absage erteilt – die rechtlichen Voraussetzungen hierfür seien nicht gegeben. 

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