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Sozialwohnungen in Potsdam: Wohnungen lassen auf sich warten

Bisher sind durch die Potsdamer Bauland-Richtlinie noch keine Sozialwohnungen entstanden, jetzt sind 140 neue zumindest geplant. Warum das SPD-Projekt so langsam anläuft.

Potsdam - Das sogenannte Potsdamer Baulandmodell für mehr Sozialwohnungen braucht Zeit, bis es wirken kann. Bisher sei durch die Anfang des Jahres in Kraft getretene Richtlinie noch keine Wohnung mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet worden, sagte eine Stadtsprecherin jetzt auf PNN-Anfrage. Es seien auch keine Bebauungspläne mit entsprechenden Regelungen rechtsverbindlich abgeschlossen worden.

Die ersten konkreten Ergebnisse werden demnach im Bebauungsplan Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim erwartet, wo nach derzeitigem Stand rund 140 Sozialwohnungen neu errichtet werden könnten, so die Sprecherin. In sechs weiteren Bebauungsplanverfahren könnten absehbar ähnliche städtebauliche Verträge über die Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau geschlossen werden: „Diese Verfahren sind für verbindliche Aussagen jedoch noch nicht weit genug fortgeschritten.“

20 Prozent Sozialwohnungen geplant

Laut dem auf SPD-Initiative entwickelten Baulandmodell sollen Investoren bei den meisten Neubauprojekten in der rasant wachsenden Landeshauptstadt für bis zu 20 Prozent Sozialwohnungen sorgen. Bis 2017 mussten sich Investoren von Neubauprojekten anteilig allein an der Finanzierung von nötigen Kitas und Schulen beteiligen – das wurde um die neue Regelung erweitert. Vorbild seien Kommunen wie München, in denen ähnliche Modelle seit Jahrzehnten praktiziert werden, hieß es bei der Vorstellung des Modells.

Speziell bei kleineren Bauvorhaben sollten Investoren auch die Möglichkeit erhalten, statt wenige Sozialwohnungen zu errichten, in einen Fonds der Stadt für zusätzliche Sozialwohnungen einzuzahlen. Dazu teilte eine Stadtsprecherin mit, aus dem Bebauungsplan zum Babelsberger Gebiet Stein-/Kohlhasenbrücker Straße würden auf Grundlage eines bereits von der Politik gebilligten Vertrags Ablösezahlungen in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro erwartet. Für weitere verbindliche Aussagen sei es noch zu früh. Ebenso könne man die Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht interpretieren, so die Sprecherin.

Ziel eher theoretisch

Zudem gibt es bei dem Modellprojekt auch Einschränkungen. So gilt die Richtlinie nicht für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete wie etwa das Bornstedter Feld oder die Kaserne Krampnitz. Ebenso ist das 20-Prozent-Ziel eher theoretisch. Denn ein Drittel ihres möglichen Gewinns dürfen die Investoren behalten. Vom Rest müssen die Bauherren zunächst verbindlich nötige Kita- und Schulplätze finanzieren. Was davon übrig bleibt, geht in Wohnungen mit Belegungsbindung. Möglich ist die Regelung vor allem, weil das Land inzwischen wieder in die Förderung von sozialem Wohnungsbau eingestiegen ist.

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