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Mit der Auseinandersetzung in der Baubehörde in Potsdam beschäftigt sich jetzt die Staatsanwalschaft.

© David Ebener/dpa

Silvesternacht in Potsdam: Messerattacke: Stich war nicht lebensgefährlich

Die Stichverletzung des Opfers der Messerattacke in der Silvesternacht an den Roten Kasernen war nicht lebensbedrohlich. Unklar ist allerdings, wie sich die Aussagen der Ärzte auf das Urteil auswirken.

Potsdam - Die Stichverletzung des Opfers der Messerattacke in der Silvesternacht an den Roten Kasernen war nicht lebensbedrohlich. Das ergaben die Aussagen zweier Ärzte und das ärztliche Gutachten am dritten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts am gestrigen Donnerstag. Dem 20-jährigen Kilian R. wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Zwei Ärzte, die den 22-jährigen Georg A. in der Nacht und am Morgen nach dem Messerstich behandelt hatten, sagten übereinstimmend aus, es habe zu keinem Zeitpunkt akute Lebensgefahr bestanden. Zwar habe die Stichverletzung – eine fünf Zentimeter lange und fünf Zentimeter tiefe, klaffende Wunde unterhalb der Brustwarze – zu einem „bemerkenswerten Blutverlust“ geführt. Darauf deute auch der deutliche Abfall des Hämoglobinwertes hin. Doch Lunge und Herz seien nicht verletzt worden, auch seien Kreislauf, Blutdruck und Atmung durchgehend stabil geblieben. Die medizinische Gutachterin kam daraufhin zu dem Schluss, es habe sich um eine mittelschwere Verletzung mit mittelschwerer Blutung gehandelt.

Allerdings bestätigte der Zeuge Stefan B., Georg A. habe nach der Messerattacke Todesangst gehabt. „Ich will nicht sterben“, habe er gesagt. Stefan B. selbst war als Erster attackiert worden, nicht mit dem Messer, sondern mit der Faust. Er war mit einer Gruppe auf dem Weg zu einer privaten Party nahe den Roten Kasernen. Nach dem Aussteigen aus der Straßenbahn an der Viereckremise gingen die Freunde zu Fuß Richtung Party und zündeten dabei Böller und Raketen. Von dem Knallen fühlten sich die Angeklagten, Anwohner Marvin Z. und sein Freund Kilian R., gestört. Sie hatten zuvor nach eigenen Angaben zusammen zwei bis drei Flaschen Wodka und einige Bier geleert, Cannabis und Kokain konsumiert. Dann hätten sie die Böller gehört, auch habe jemand mit einer Schreckschusspistole in ihre Richtung geschossen. Daraufhin gingen sie nach draußen. Marvin Z. gab zu, sein Freund Kilian habe den ersten Mann, den sie draußen trafen, direkt ins Gesicht geschlagen. Das Opfer Stefan B. sagte am gestrigen Verhandlungstag aus, er sei von einem Schlag ohne Vorwarnung getroffen worden. Dann habe er zwei Männer davonrennen sehen. Die Folgen: Eine gebrochene Nase, starke Schwellungen und Hämatome im Gesicht.

Auf der Suche nach den Böllerwerfern trafen die beiden Angeklagten auf andere aus der Gruppe, dabei soll es zu dem Messerstich gekommen sein. Opfer Georg A. erkannte die Angeklagten vor Gericht wieder. Die Verhandlung wird am 28. September mit weiteren Zeugen und Gutachten fortgesetzt. Das Urteil soll am 20. Oktober verkündet werden. 

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