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Stein des Anstoßes: Dieses Grundstück gehörte einst einer jüdischen Familie. Jetzt wird darum gekämpft.

© Marco Zschieck

Recht aus Nazizeit: Vorkaufsrecht zieht nicht - Ufergrundstück gehört Potsdam

Im Streit um ein Grundstück am Groß Glienicker See hat die Stadt Potsdam vor Gericht einen Punktsieg gelandet.

Potsdam - Die Stadt Potsdam ist laut einer Gerichtsentscheidung rechtmäßiger Eigentümer eines umstrittenen Ufergrundstücks am Groß Glienicker See. Das Landgericht Potsdam wies am Donnerstag die Klage eines Anliegers ab (Az: 1 O 386/12). Er hatte auf ein Vorkaufsrecht gepocht, dass 1940 unter dem NS-Regime nach der Flucht der jüdischen Besitzer eingetragen worden war. Die Stadt hatte das 352 Quadratmeter große Grundstück am Südufer im Jahr 2005 von einer Erbin aus den USA als Geschenk erhalten. Der Kläger vermutete ein Umgehungsgeschäft und klagte.

Doch nach Überzeugung des Gerichts handelte sich um eine echte Schenkung, so dass ein Vorkaufsrecht keine Wirkung entfalten könne. Außerdem sei in dem Vertrag geregelt, dass die Stadt das Grundstück nicht verkaufen dürfe, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stellen müsse. Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberlandesgericht möglich.

Die Stadt will am Groß Glienicker See wieder einen durchgehenden Uferweg anlegen. Dafür laufen am Nordwestufer auch Enteignungsverfahren, weil sich Anlieger dagegen sträuben.

"Auch wenn ziemlich klar ist, dass der Kläger in Berufung gehen wird und somit eine endgültige Entscheidung aussteht, stärkt dies unsere Position zur Öffnung des Zugangs am See", erklärte die Leiterin der Projektgruppe der Stadt, Svea Klosa. (dpa)

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