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Potsdam-Mittelmark: Zweckverband kassiert nicht mehr

Beelitz - Vom jüngsten Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind auch Bürger in Beelitz und Seddiner See betroffen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz hat die Vollziehung offener Bescheide und die Erhebung ergänzender Kanalanschlussbeiträge bis Ende Februar ausgesetzt, wie der Verband informierte.

Beelitz - Vom jüngsten Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind auch Bürger in Beelitz und Seddiner See betroffen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz hat die Vollziehung offener Bescheide und die Erhebung ergänzender Kanalanschlussbeiträge bis Ende Februar ausgesetzt, wie der Verband informierte. „Das heißt, dass auf die ergangenen einschlägigen Beitragsbescheide bis dahin keine Zahlungen geleistet werden müssen“, heißt es in einer Verbandsmitteilung.

Der Zweckverband prüfe, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die Beitragserhebung ergeben. Dabei müsse auch die ausstehende Positionierung des Landes berücksichtigt werden. Die umstrittene Beitragserhebung im Verbandsgebiet habe wesentlich dazu beigetragen, dass trotz steigender Kosten die Gebühren kontinuierlich gesenkt werden konnten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Die Karlsruher Richter hatten wie berichtet zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg kassiert – wegen einer unzulässigen Rückwirkung von mehr als vier Jahren. hkx

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