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Seit Ende 2014 hat es keinen Baufortschritt mehr an der Therme gegeben. 

© Sebastian Gabsch

Update

Blütentherme in Werder (Havel): Werder kann Thermenvertrag unterschreiben

Stadtverordnete stimmen im Badausschuss für das Geschäft mit der Firma Schauer. Damit investiert Werder noch einmal knapp 30 Millionen Euro. Die SPD-Vorsitzende des Ausschusses tritt aus Protest zurück.

Werder (Havel) - Die Werderaner Stadtverwaltung kann den Vertrag mit der Firma Schauer & Co zur Vollendung der Therme in den Havelauen unterschreiben. Die Vertreter von CDU, Freien Bürgern und Linke im Badausschuss haben am Montagabend für eine Billigung der finalen Verträge gestimmt, SPD-Vertreterin Anja Spiegel war dagegen. Damit können die Pläne, weitere 28,3 Millionen Euro städtischen Geldes in den Bau der 2011 begonnenen Therme zu investieren, umgesetzt werden. Nach der Unterschrift gehe Bürgermeisterin Manuela Saß (CDU) zufolge die eigentliche Arbeit los. „Wir haben jetzt den richtigen Partner an der Seite, der dieses Projekt zum Erfolg führen wird“, so Saß. Wie berichtet soll die Stadt nach Vollendung des Bades keine Zuschüsse für den Betrieb zahlen müssen.  

Die bisherige Ausschussvorsitzende Anja Spiegel hatte am Montag überraschend den Vorsitz abgegeben, die Sitzung wurde von ihrem Stellvertreter Peter Kreilinger (CDU) geleitet. Spiegel begründete ihren Schritt mit fehlendem Willen zur Aufarbeitung in den Reihen der CDU, die zudem bisher „im Diskurs alles abgebügelt hat, was nicht aus der Feder der CDU stammt“. Sie werde aber weiterhin „ein unbequemes Ausschussmitglied“ bleiben.

Verwaltungsgericht kippte das Bürgerbegehren

Ebenfalls am gestrigen Montag hat das Potsdamer Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren der Werderaner Initiative Stadtmitgestalter für mehr Transparenz bei der Thermenvergabe  für unzulässig erklärt. Als Grund gab das Gericht an, dass die Stadtverordneten in Werder bereits im März 2017 mehrheitlich beschlossen haben, den Thermenbau von einem privaten Investor vollenden zu lassen. Im Kern richte sich das Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss, sagte Verwaltungsgerichtssprecher Ruben Lange den PNN. „Laut Landesverfassung ist die Rückabwicklung eines solchen Beschlusses durch ein Bürgerbegehren nur acht Wochen lang möglich“, so Langer. Die Stadtmitgestalter hätten ihre etwa 2500 Unterschriften also gut ein Jahr zu spät gesammelt.

Bitter: Der Mitinitiator des Begehrens Elmar Schlenke selbst hatte beim Verwaltungsgericht den Eilantrag gestellt, in dem das Begehren nun für unzulässig erklärt wurde. Er wollte damit eigentlich verhindern, dass der Badausschuss am heutigen Montagabend die Verträge zu Bau und Betrieb der Therme mit der Firma Schauer & Co billigt und die Vergabe so besiegelt ist.

Nach den im März bekannt gewordenen Plänen von Andreas Schauer und der Stadt soll die Therme unter anderem einen größeren Familienbereich und eine Seesauna bekommen. Das Bad soll im Frühjahr 2021 eröffnen und wird die Stadt dann gut 50 Millionen Euro gekostet haben. 

Die Initiatoren wollten die Vergabe an Schauer aufhalten

Nach Bekanntwerden der geplanten Investition der knapp 30 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt hatten sich die Stadtmitgestalter gegründet, die diese Summe als viel zu hoch für die Stadt Werder ansehen. Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren die Vergabe von Vollendung und Betrieb der halbfertigen Therme in den Havelauen an Schauer aufhalten und durch ein Bürgerbeteiligungsverfahren entscheiden lassen, wie das Bad zu vollenden ist.

„Trotz der Gerichtsentscheidung werden wir nicht aufgeben und die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Werderanerinnen und Werderaner weiter einfordern“, sagte Mitinitiator Elmar Schlenke am Montag. Die Stadtmitgestalter sind derzeit dabei, einen Verein zu gründen, der sich langfristig in der Stadt unter anderem für mehr Mitbestimmung engagieren will.

Enrico Bellin

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