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Potsdam-Mittelmark: Villenverlosung in Wildenbruch ist illegal Verwaltungsgericht weist Rechtsschutzantrag ab

Michendorf / Potsdam - Hausverlosungen im Internet sind nicht rechtens. Das hat das Potsdamer Verwaltungsgericht gestern für einen Fall aus Wildenbruch klargestellt.

Michendorf / Potsdam - Hausverlosungen im Internet sind nicht rechtens. Das hat das Potsdamer Verwaltungsgericht gestern für einen Fall aus Wildenbruch klargestellt. Die 6. Kammer wies einen Antrag auf Rechtsschutz des Villeneigners Hans-Josef Kellner zurück. Der Österreicher hatte vor anderthalb Jahren mit der Verlosung seines 170 Quadratmeter großen Luxushauses in der Waldheimstraße begonnen: Ein Los kostet 59 Euro, nach 13 900 verkauften Losen soll ein Gewinner gezogen werden. Laut Kellner sind die Hälfte der Lose verkauft. Das brandenburgische Innenministerium untersagte ihm allerdings die Fortsetzung. Das wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Januar bestätigt.

Die Hausverlosung verstoße gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, teilte Gerichtssprecher Ruben Langer gestern mit. Dass Kellner in Österreich lebt, spielt in dem Urteil keine Rolle: Das Glücksspiel werde „auch im Land Brandenburg“ veranstaltet: „Hier wird dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet, weil er vom heimatlichen Computer über das Internet sämtliche ihm obliegenden Handlungen zum Erwerb eines Loses tätigen kann“, so Langer. Laut Glücksspielstaatsvertrag sei das illegal. Dessen Ziel sei es, die Spielsucht zu bekämpfen und zu verhindern.

Unabhängig davon handele es sich bei der Hausverlosung um eine Straftat, erklärte Langer. Laut Strafgesetzbuch kann die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen oder Lottereien mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Langer sprach von einer „Gefahr für die hiesige öffentliche Sicherheit und Ordnung“.

„Das ist lächerlich, das ist reine Willkür“, konterte Hans-Josef Kellner gestern. Er kündigte  gegenüber den PNN eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss an. Aus Kellners Sicht werde gegen Europäisches Recht und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, wenn ihm die Villenverlosung untersagt bleibt. Bei der langen Laufzeit der Verlosung sieht er keine Gefahr, spielsüchtig zu werden.

Zudem beharrt Kellner darauf, dass die Verlosung von einem österreichischen Eigentümer in Österreich veranstaltet wird. „Wenn es notwendig ist, gehe ich damit bis zum Europäischen Gerichtshof.“ Seine Chancen dort stehen womöglich nicht mal schlecht: Der EuGH hatte im September schon mal das deutsche Sportwettmonopol für staatliche Anbieter für ungerechtfertigt erklärt, die Bundesländer basteln noch an einer Novellierung. Henry Klix

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