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Potsdam-Mittelmark: Stahnsdorfer Wahlpanne bleibt folgenlos Wahl trotz unzulässiger Beeinflussung gültig

Stahnsdorf - Die Wahlpanne in Stahnsdorf im Mai vergangenen Jahres hatte für Aufsehen gesorgt: Der Name des Bürgermeisters Bernd Albers (Bürger für Bürger) war auf dem Wahlschein etwa 20 Prozent größer gedruckt als die Namen der anderen 122 Bewerber. Es handelte sich klar um eine um eine unzulässige Wahlbeeinflussung, wie aus einer Einschätzung der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Hümmerich & Bischoff hervorgeht.

Stahnsdorf - Die Wahlpanne in Stahnsdorf im Mai vergangenen Jahres hatte für Aufsehen gesorgt: Der Name des Bürgermeisters Bernd Albers (Bürger für Bürger) war auf dem Wahlschein etwa 20 Prozent größer gedruckt als die Namen der anderen 122 Bewerber. Es handelte sich klar um eine um eine unzulässige Wahlbeeinflussung, wie aus einer Einschätzung der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Hümmerich & Bischoff hervorgeht. Doch sie wird wohl folgenlos bleiben.

Selbst beim Falten der Stimmzettel müssen die Wahlbehörden darauf achten, dass der Wähler durch herausstehende Namen nicht beeinflusst wird, zitiert die Kanzlei aus einem einschlägigen Gerichtsurteil. Bei der Schriftgröße erst recht: In Stahnsdorf sei der Grundsatz der Freiheit und Gleichheit der Wahl eindeutig verletzt worden. Dennoch wird die Kommunalwahl wohl für gültig erklärt. Das hat der Stahnsdorfer Wahlausschuss jedenfalls in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig empfohlen und sich dabei ebenfalls auf die Hümmerich & Bischoff gestützt.

Denn aus der Expertise, die der Ausschuss in Auftrag gegeben hatte, geht auch hervor, dass eine Wahlbeeinflussung erst relevant für die Gültigkeit der Wahl wird, wenn sie Auswirkungen auf die Mandatsverteilung gehabt haben könnte. Das wurde von den Experten und auch im Ausschuss für den Stahnsdorfer Fall verneint. Die Kanzlei zitierte beispielhaft aus einem Urteil zur saarländischen Landtagswahl 2009: Auf dem Stimmzetteln befand sich – waagerecht unter den Worten „Sie haben 1 Stimme“ – ein Orientierungspfeil, der senkrecht ins CDU-Feld ragte. Selbst in diesem Fall hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof keine „Mandatsrelevanz“ erkannt, nachdem er ein Gutachten eingeholt hatte.

In Stahnsdorf habe Albers mit 2886 Stimmen mit Abstand das beste Ergebnis eingefahren, sein Stimmenanteil betrug 14,5 Prozent. Der zweitbeste Bewerber erreichte 4,7 Prozent, also fast zehn Prozent weniger. Es sei lebensfremd zu unterstellen, dass diese zehn Prozent „nicht verantwortungsvoll und aus innerer Freiheit nach den ihnen zugänglichen Informationen, sondern ,blindlings’“ gewählt haben, wie es in der Expertise heißt. Das Wahlergebnis sei eher auf Albers’ Bekanntheit als auf seine Schriftgröße auf dem Stimmzettel zurückzuführen. Die Beeinflussung sei nicht von solchem Gewicht gewesen, dass sie diese eindeutige Mehrheit „als zweifelhaft erscheinen lässt“.

CDU-Fraktionschef Daniel Mühlner folgte der Argumentation. Er rechnete vor, dass bei der Stahnsdorfer Wahl 19 900 Stimmen abgegeben wurden, auf jedes der 22 Mandate also etwa 900 Stimmen entfielen. „Das kommt zwischen den Fraktionen in etwa hin“, so Mühlner. Es wären also schon einige Hundert Stimmen nötig gewesen, um an der Mandatsverteilung etwas zu ändern. Ein zusätzliches Gutachten zur „Mandatsrelevanz“ soll nun nicht mehr eingeholt werden.

Die Schuldfrage konnte vom Wahlprüfungsausschuss übrigens nicht geklärt werden. Wahlleiter Steffen Weickert war in der Woche vor der Wahl auf die Unregelmäßigkeit von zwei Bürgern hingewiesen worden, während und nach der Wahl von zwei weiteren. Nach der Wahl legte er den Fall den Gemeindevertretern zur Prüfung vor, die zu dem Thema am 29. Januar nun abschließend entscheiden. Mit der Stimmzettel-Datei im Rathaus sei noch alles in Ordnung gewesen, so Weickert. Wie und warum sich die Schriftgröße bei der Übertragung in der Druckerei änderte, bleibt ein spannendes Geheimnis. Henry Klix

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