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Potsdam-Mittelmark: Schutz vor „fortschreitendem Kahlschlag“ Neue Baumschutzsatzung in Michendorf gilt für alle Bäume mit einem Umfang über 60 Zentimeter

Michendorf - Das Fällen von Bäumen ist in Michendorf wieder antragspflichtig. Die neue Baumschutzsatzung der Gemeinde behütet alle Gehölze im Siedlungsbereich mit einem Stammdurchmesser über 19 Zentimetern (60 Zentimeter Umfang), gemessen in einer Höhe von 1,30 Meter.

Michendorf - Das Fällen von Bäumen ist in Michendorf wieder antragspflichtig. Die neue Baumschutzsatzung der Gemeinde behütet alle Gehölze im Siedlungsbereich mit einem Stammdurchmesser über 19 Zentimetern (60 Zentimeter Umfang), gemessen in einer Höhe von 1,30 Meter. Solche Bäume haben ein Alter von 25 bis 40 Jahren. Die Gemeindevertreter verabschiedeten die Satzung am Montagabend mit großer Mehrheit. Widerstände gab es vor allem aus der Fraktion Bürgerliste/FDP. Die neue Richtlinie wird mit Erscheinen des nächsten Amtsblattes noch in diesem Jahr gültig. Nur Obstbäume, Baumweiden und Pappeln sind ausgenommen. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 50000 Euro geahndet. Die seit Juli geltende, neue Landesbaumschutzverordnung hatte zu vermehrten Fällungen, besonders in Wilhelmshorst, geführt: Dutzende von Kiefern fielen der Motorsäge zum Opfer. Auch der Kiefernbestand in Michendorf-West ist bedroht. Vom Land geschützt sind nur noch Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Durchmesser von mehr als 60 Zentimetern. In der alten Landesverordnung waren es noch alle Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 10 Zentimetern. In vielen Gemeinden hat die Aufweichung der Regelung zu einem „fortschreitenden Kahlschlag“ geführt, so der Umweltverband BUND Brandenburg gestern in einer Pressemitteilung. Den von der Landesregierung erhofften, verantwortungsvollen Umgang mit den Bäumen gebe es leider nicht. Der BUND empfiehlt den Gemeinden deshalb, eigene Satzungen aufzustellen. Damit könnten die Lücken der Landesverordnung wieder geschlossen werden. In Gemeinden wie Seddiner See, Teltow, Kleinmachnow und Beelitz hat man davon bereits Gebrauch gemacht. Jetzt ist Michendorf dem Beispiel gefolgt. Für den Fällantrag wird hier eine Gebühr zwischen 30 und 46 Euro erhoben. Zudem sind Ersatzpflanzungen zu leisten oder zu finanzieren. Vor allem der frühere Wilhelmshorster Baumschutzbeauftragte Gerhard Mühlbach (SPD) meldete sich vor der Abstimmung zur Wort. Die schlechten Ergebnisse des jüngsten Waldzustandsberichtes würden sich auch in der Region widerspiegeln, sagte Mühlbach. Kiefern hätten immer lichtere Kronen. Birken würden absterben. Eichen, Buchen und Kastanien wären mit Pilzen und Schädlingen belastet. Mühlbach: „Und in dieser Situation weicht das Land den Baumschutz auf!“ Er forderte auch die Ortsteile auf, in denen weniger Bäume stehen, die Satzung zu befürworten. Besonders aus Stücken und Wildenbruch hatte es zuvor ablehnende Stimmen gegeben. „Wenn dort kein Bedarf an der Satzung besteht, dann ist sie auch unschädlich“, sagte Mühlbach. Manfred Bellin (Bürgerliste/FDP) hielt entgegen, dass Wilhelmshorst schon heute keine Waldgemeinde mehr sei, seit der Wende seien viele Bäume gefällt worden. „Im Hubertusweg oder der Vogelweide ist der Wald-Charakter doch gar nicht mehr erkennbar.“ Und auch für Michendorf-West bezweifle er, dass die Satzung noch etwas bringt. In Wildenbruch bestehe gleich gar kein Bedarf. Die Mehrheit sah es am Ende aber wie Andree Halpap (Grüne) : „Wir entscheiden hier ja nicht für Wildenbruch, sondern für die Gesamtgemeinde.“ Henry Klix

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