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Prozess: Mord an Glindower: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Im Prozess um den Mord an den Glindower Brunnenbauer Joachim L. sind die Plädoyers gesprochen. Die Richter wollen am Freitag entscheiden.

Potsdam/Werder (Havel) - Was geschah am 10. Juni 2009 in dem Waldstück zwischen Ostrava und Suchá Rudná? Es wird wohl nicht abschließend geklärt werden können, wie der Mord an dem Glindower Brunnenbauer Joachim L. in Tschechien vor acht Jahren abgelaufen ist. Beim Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsfreund des Getöteten schilderten Anklage und Verteidigung am Montag ihre Sicht der Dinge. Am Freitag will die erste Strafkammer des Landgerichts Potsdam mit dem vorsitzenden Richter Theodor Horstkötter das Urteil über den angeklagten Hans-Dieter V. sprechen.

Die Anklage zeichnete das Bild eines ichbezogenen Menschen, der keinerlei Rücksicht auf andere nehme. V. habe es von Anfang an auf das geerbte Vermögen des getöteten Joachim L. abgesehen. Er habe die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt und den Mord geplant, als sein Geschäftspartner das Vertrauen in ihn verloren hätte. Der Angeklagte habe das Geld gebraucht, um Schulden zu bezahlen und seine Geschäfte am Laufen zu halten.

Lebenslang für Mord aus Habgier

Staatsanwalt Jörg Möbius forderte wegen Mordes aus Habgier lebenslange Haft für Hans-Dieter V. In den Anklagepunkten Betrug und Untreue forderte er sechseinhalb Jahre Haft. Der Anwalt der Nebenklage, Alexander Kleinert, schloss sich der Staatsanwaltschaft an und beschied V. mangelndes Unrechtsbewusstsein.

Verteidiger Hagen Wegewitz wies die Strafkammer hingegen auf die mangelnden Beweise hin. Es fehle schlicht der Nachweis, dass sein Mandant mit dem Mord in Verbindung stehe. Er müsse daher freigesprochen werden. Auch die Vorwürfe des Betruges und der Untreue wies Wegewitz zurück. Aufgrund der Anklageschrift habe die Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Untreue bis zum Juli 2009 nachweisen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe sein Mandant aber damit gerechnet, dass Joachim L. zurückkehren würde und er ihm das vom gemeinsamen Konto abgehobene Geld hätte zurückzahlen müssen.

Auch der Angeklagte selbst meldete sich zum Abschluss des Prozesses noch einmal zu Wort. Hans-Dieter V. sagte, er bedauere den Tod seines Freunds und Geschäftspartners – haben diesen aber nicht zu verantworten. Allerdings habe sein Ruf und sein Ansehen unter dem Prozess gelitten. 

Martin Anton

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