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Nur Potsdam entscheidet: Land Brandenburg nicht zuständig für Zeppelinstraße

Die Landesregierung Brandenburg greift nicht in die Planungen zur Zeppelinstraße in Potsdam ein. Damit werden Hoffnungen mehrerer Gemeinden in Potsdam-Mittelmark zerschlagen.

Von Enrico Bellin

Werder (Havel) / Schwielowsee - Die Hoffnungen aus Geltow und Werder, dass die Landesregierung den von der Stadt Potsdam geplanten Umbau der Zeppelinstraße auf drei Fahrspuren verhindert, haben sich zerschlagen. Wie die Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig (CDU) antwortete, sei allein die Stadt Potsdam Trägerin der Straßenbaulast und könne somit „nach pflichtgemäßem Ermessen über Art, Maß und Zeitpunkt aller Maßnahmen“ im Zusammenhang mit der Straße entscheiden. Man sehe keinen Anlass, als Landesregierung einzugreifen.

Sorge, dass Feuerwehr und Krankenwagen bald länger brauchen

Gleichzeitig heißt es in der den PNN vorliegenden Antwort, dass zu Auswirkungen des Straßenumbaus auf die Einsatzzeiten von Feuerwehr und Krankenwagen, die aus Richtung Werder stets über die Zeppelinstraße zu Potsdamer Krankenhäusern müssen, keine Erkenntnisse vorlägen. Werderaner Stadtverordnete befürchten seit Bekanntwerden der Umbaupläne im Frühjahr, dass im Ernstfall der Weg ins Krankenhaus durch Staus verlängert würde. Teilweise stauen sich bereits jetzt die Autos auf der Bundesstraße 1 bis hinter Geltow zurück. Auch Auswirkungen auf den Status von Geltow als anerkanntem Erholungsort durch mögliche Staus und dadurch verursachte Abgase wurden nicht untersucht.

„Ich finde es enttäuschend, dass die Loyalität der Landesregierung mehr ihrem Parteifreund Oberbürgermeister Jann Jakobs gehört als den Brandenburger Bürgern“, so Ludwig gegenüber den PNN. Das Bundesfernstraßengesetz regele eindeutig, dass das Land zuständig ist, bei möglichen Umgestaltungen die Funktion der Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr zu erhalten. 

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