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Saubere Schnauze. Auch im Fell gab es keine Rehhaare, sagen die Besitzer.

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Potsdam-Mittelmark: Keine Rehhaare an der Schnauze

Fall Stella: Obduktion setzt Teltower Jäger weiter unter Druck. Jagdverband: Töten eines wildernden Hundes ist Ultima Ratio

Teltow - Hätte der Jäger den tödlichen Schuss auf einen Labrador auf den Teltower Buschwiesen nie abgeben dürfen? Der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Brandenburg, Georg Baumann, hat ein solches Vorgehen von Jägern im Gespräch mit den PNN jetzt verurteilt. „Bevor geschossen wird, müssen erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, sagte er. „Wichtig ist, dass miteinander gesprochen wird.“

Doch geredet wurde offenbar nicht. Wie berichtet hatte ein 79-jähriger Jäger aus Teltow am vergangenen Samstag auf den Buschwiesen einen freilaufenden Hund erschossen. Gegenüber der Polizei hatte der Jäger angegeben, die schwarze Labrador-Hündin habe ein Reh gejagt und gebissen. Für die PNN war der Jäger nicht zu sprechen.

Der Besitzer des Hundes hatte der Darstellung widersprochen. Er habe nur zehn Meter von der Stelle entfernt gestanden, an der seine Hündin Stella erschossen wurde. Ein Reh habe er nicht gesehen, die Hündin habe lediglich an ein paar Eicheln geschnüffelt, die der Jäger am Boden ausgelegt hatte, um Wild anzulocken. Die Familie hat Anzeige erstattet. Zudem wurde eine Obduktion der toten Hündin vorgenommen.

Die ersten Ergebnisse setzen den Teltower Jäger weiter unter Druck. Nach Angaben der Hundebesitzer seien keine Spuren von Rehhaaren an der Schnauze der Hündin oder in ihrem Fell gefunden worden. Im Magen hätten sich lediglich Reste von Kartoffeln und Trockenfutter befunden. Die endgültigen Ergebnisse der Untersuchung stehen noch aus.

Zwar gilt auf den Teltower Buschwiesen Leinenzwang, trotzdem zeigte sich Landesjagdverbandschef Baumann skeptisch, ob der Schuss hätte abgegeben werden dürfen. Zum Teltower Fall wollte er sich nicht direkt äußern, grundsätzlich gelte aber: „Ein Jäger darf mit seinem Schuss keine Menschen gefährden.“ Baumann sagte aber auch, dass alle Jäger verpflichtet seien, Wild zu schützen. Im Brandenburger Jagdgesetz seien wildernde Hunde und Katzen explizit als Gefahr für Rehe oder anderes Wild aufgeführt. „Die Vermutung, dass ein Hund wildert, wird als begründet angesehen, wenn sich der Hund außerhalb des Einfluss- bzw. Einwirkungsbereiches seines Herrchens befindet“, heißt es darin weiter. „Das ist aber nicht automatisch ein Abschussgrund“, sagte Baumann.

Das Töten eines Hundes sei für einen Jäger die Ultima Ratio und nur dann zulässig, wenn nichts anderes mehr wirken würde. „Wenn es andere Möglichkeiten gibt, den Hund vom Wildern abzuhalten, sollen und müssen diese ausgeschöpft werden“, so Baumann. Wichtig sei, dass Jäger und Hundehalter miteinander sprechen. Die meisten Hundebesitzer hätten Verständnis, wenn ihnen die Problematik der Jäger vernünftig erklärt werde.

„Zeigt sich der Halter dennoch uneinsichtig und lässt seinen Hund weiter wildern, kann rechtlich gegen ihn vorgegangen werden.“ So könne die Jagdbehörde anordnen, dass der Hund zum Beispiel nur noch an der Leine ausgeführt werden darf. Ein abgeschossener Hund leiste der Jagd einen Bärendienst, so Baumann. Im übrigen dürften Blinden-, Hirten-, Polizei- und Jagdhunde nicht geschossen werden, sofern sie als solche zu erkennen sind.

Die Teltower Familie der fünjährigen Hündin kann sich über breite Unterstützung freuen. Der Teltower Tierfriedhof „Tierhimmel“ hat inzwischen eine kostenlose Bestattung für Stella angeboten. Die Gesetze sehen vor, dass ein toter Hund nach einer Obduktion verbrannt werden müsse. Der Tierfriedhof würde die Aufgabe übernehmen.

Bis dahin wird die tote Hündin noch bis zum Ende der Untersuchungen und bis zum Ende eines möglichen Gerichtsverfahrens in der Tierpathologie bleiben. Anschließend soll sie ihre letzte Ruhe nach dem Willen der Familie auf dem eigenen Grundstück in der Nähe der Teltower Buschwiesen finden. Tobias Reichelt

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