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Potsdam-Mittelmark: Hanfplantage im Bungalow Stahnsdorfer sollen 600 Pflanzen angebaut haben

Stahnsdorf - Sie wollten es in ganz großem Stil aufziehen: 600 Cannabispflanzen sollen vier Stahnsdorfer und ein Berliner vom August 2013 an in einem Stahnsdorfer Bungalow angebaut haben. Der 29-jährige Sven S.

Von Enrico Bellin

Stahnsdorf - Sie wollten es in ganz großem Stil aufziehen: 600 Cannabispflanzen sollen vier Stahnsdorfer und ein Berliner vom August 2013 an in einem Stahnsdorfer Bungalow angebaut haben. Der 29-jährige Sven S. (*) nutzte laut der am gestrigen Montag vor dem Potsdamer Landgericht verlesenen Anklage den Bungalow seiner Mutter, um dort in einem fensterlosen Raum mit entsprechender Technik die Pflanzen großzuziehen. Zweimal konnte geerntet werden, ehe die Plantage Anfang April dieses Jahres aufflog.

Seither sitzt Sven S. in Untersuchungshaft, ebenso der 33-jährige Berliner Herbert A. (*). Er habe die Stahnsdorfer Familie und die ebenfalls in Stahnsdorf lebende 29-jährige Steffi R. (*), die alle zwei Wochen zum Bewässern in den Bungalow gekommen sei, beim Anbau beraten. A. hatte einschlägige Erfahrung, laut Anklage soll er in einer Potsdamer Wohnung seit Mai 2010 eine Indoor-Plantage betrieben und dort insgesamt 6,25 Kilogramm Marihuana geerntet haben. Zudem fanden die Beamten auf einer beschlagnahmten Festplatte aus der Wohnung insgesamt 161 kinderpornografische Bilder und Videos.

Neben den beiden in Handschellen in den Gerichtssaal geführten Männern und Steffi R. saßen gestern auch die Eltern von Sven S. schweigend auf der Anklagebank. Die Mutter soll neben dem Bungalow zum Cannabisanbau auch ihren Keller zum Trocknen der Pflanzenteile bereitgestellt haben, der Vater habe im Internet die spezielle Lüftung für den Bungalow bestellt. Auch eine Minderjährige soll beteiligt gewesen sein, ihr Fall wird jedoch vor dem Amtsgericht verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft spricht von unerlaubtem Betäubungsmittelanbau in nicht geringer Menge sowie dem Handel in einem bandenmäßigen Stil. Das macht den Fall besonders schwer, laut einer Sprecherin des Landgerichtes beläuft sich das Strafmaß für die bandenmäßige Tätigkeit auf eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren, maximal können fünfzehn Jahre Haft verhängt werden. Beim Berliner Angeklagten kann das Strafmaß höher ausfallen als bei den Stahnsdorfern, er ist auch wegen seiner Potsdamer Plantage und dem Besitz der Kinderpornografie angeklagt.

Zu den Vorwürfen äußerte sich gestern noch niemand, die Verhandlung wird am 5. Januar fortgesetzt. Insgesamt sind für den Prozess noch acht weitere Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil ist Anfang März zu rechnen. Der Richter des Schöffengerichtes wies darauf hin, dass es Anhaltspunkte für eine illegale Absprache der Angeklagten untereinander gibt, die ihnen nichts nutzen werde. Ob sie am 5. Januar aussagen, blieb gestern offen. (*Name geändert) Enrico Bellin

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