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Gespräch im Januar mit Mittelgraben-Verband: Altanschließer bieten Kompromiss

Nuthetal - Kompromiss statt Streit – so lautet die neue Linie der Initiativgruppe „Altanschließer Nuthetal“. Sie hat sich jetzt schriftlich mit einem Vorschlag an den „Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben“ und die Kommunalaufsichtsbehörde in Bad Belzig gewandt.

Nuthetal - Kompromiss statt Streit – so lautet die neue Linie der Initiativgruppe „Altanschließer Nuthetal“. Sie hat sich jetzt schriftlich mit einem Vorschlag an den „Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben“ und die Kommunalaufsichtsbehörde in Bad Belzig gewandt. Anstelle jahrelanger Rechtsstreitigkeiten habe man „nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung“ gesucht, heißt es in dem Schreiben.

Hintergrund: Seit diesem Jahr können Grundstücksbesitzer, die noch zu DDR-Zeiten an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen wurden, nachträglich mit Anschlussbeiträgen zur Kasse gebeten werden. Damit sollen sie an Investitionen beteiligt werden, die seit der Wende vorgenommen wurden. Die Zweckverbände sind gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu erheben.

Die Nuthetaler Initiative fordert nun allerdings, dem Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz zu folgen, worin für vor dem 3. Oktober 1990 altangeschlossene Grundstücke „der Anteil des Aufwandes unberücksichtigt bleibt“, der für Neuanschlüsse nach 1990 erbracht wurde. Von der Landesregierung wird dieser Weg den Zweckverbänden zur Anwendung empfohlen, wie ein Schreiben aus dem Innenministerium vom November belegt. Der WAZV Mittelgraben habe den Ermessensspielraum damals ignoriert und die Höchstbeträge gefordert, so Initiativensprecher Werner Wienert gegenüber PNN.

Der Verband solle lieber geringere Beiträge bei zahlungswilligen Altanschließen akzeptieren, als 390 erbittert gegen die Kalkulation kämpfende Altanschließer zum Gegner zu haben, argumentiert die Initiativgruppe, die für die Mehrheit der Betroffenen spricht. Laut Wienert habe man inzwischen eine Gesprächszusage des Mittelgraben-Verbandes, im Januar wollen sich beide Seiten über die Forderungen unterhalten. Bis dahin sollen keine Bescheide verschickt werden.

Im September waren in Bergholz-Rehbrücke Anhörungsbögen mit den zu erwartenden Beiträgen zugegangen und hatten eine Welle der Empörung verursacht. 2 000 bis über 10 000 Euro will der Verband demnach von privaten Grundstücksnutzern fordern. Sechsstellige Summen sollen die ortsansässigen Institute leisten, auch die Kommune wird zur Kasse gebeten. Daraufhin hatte sich im Oktober die Initiativgruppe gegründet, die dem WAZV „Abzocke“ vorgeworfen hatte. Wenn die Kompromissbemühungen fehlschlagen, werde man ins Widerspruchsverfahren eintreten und notfalls durch alle Instanzen klagen, betont Wienert.

Grundsätzlich hält er eine finanzielle Beteiligung der Altanschließer immerhin für berechtigt. Man habe erkannt, dass Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der Altanlagen diese durchaus stabilisieren und verbessern. Dafür, so heißt es im dem WAZV übermittelte Kompromiss, sei man auch bereit zu zahlen. Die Initiative fordert jedoch, bei der Kostenbeteiligung die nach 1990 neu errichteten Anschlüsse unberücksichtigt zu lassen, denn die Gemeinde Michendorf und große Teile der Gemeinde Nuthetal seien nach 1990 erstmals an das Abwassernetz gekommen. Ute Kaupke

Ute Kaupke

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