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Potsdam: Der Kostenberg steht noch bevor

Handwerkerbesuch für zehntausende Potsdamer. Vermieter müssen wegen der Rauchmelder-Pflicht noch viel tun.

Potsdam - An vielen Potsdamer Wohnungstüren dürften bald Handwerker klingeln. Es bleiben nämlich nur noch zweieinhalb Jahre, dann müssen wegen einer Gesetzesänderung alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für die Vermieter bedeutet das: Spätestens jetzt sollten sie loslegen, die Geräte zu installieren. Eine PNN-Umfrage unter den größten Potsdamer Vermietungsgesellschaften zeigt: Bislang ist nur wenig passiert. Der größte Kostenberg steht ihnen also noch bevor.

So hat die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 (PWG) seit der Gesetzesnovelle vor zwei Jahren gerade einmal 30 Wohnungen mit den Rauchmeldern ausgestattet. Dafür seien bislang 132 Geräte gekauft worden, teilte Vorstand Matthias Pludra mit. Kostenpunkt bisher: 4500 Euro. Schätzungsweise eine halbe Million Euro müsse die PWG noch investieren, um der Rauchmelder-Pflicht bis Ende 2020 vollends nachzukommen, sagte Pludra. In 4100 PWG-Wohnungen müssen die Geräte noch installiert werden.

Ähnlich sieht es bei der kommunalen Bauholding Pro Potsdam aus. Wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte, würden bislang nur Wohnungen in Neubauten und sanierten Gebäuden mit Rauchmeldern ausgestattet. Denn das ist seit Sommer 2016 Pflicht. Die Bestandswohnungen aber müssen erst ab 31. Dezember 2020 mit den Geräten ausgestattet sein. Damit wolle die Pro Potsdam im Herbst beginnen, sagte die Sprecherin. Konkret müssten dafür knapp 60 000 Geräte in mehr als 17 000 Wohnungen installiert werden. Dafür muss das kommunale Unternehmen rund 1,2 Millionen Euro berappen.

Unbeantwortet blieb unterdessen die Anfrage an Potsdams größte Wohnungsbaugenossenschaft, die „Karl Marx“. Wegen Personalengpässen aufgrund von Krankheit und Urlaub sei die Anfrage zu kurzfristig, hieß es. Vor zwei Jahren hatte das Unternehmen aber angekündigt, 2018 mit der Nachrüstung beginnen zu wollen. Allein für die Anschaffung der Geräte hatte der Vorstand damals Kosten in Höhe von einer Million Euro prognostiziert. Hinzu kämen noch Kosten für die Erstinstallation sowie die Wartung, hieß es.

Hintergrund ist, dass die Verordnung auch eine jährliche Prüfung der Funktionsfähigkeit der Warnmelder vorschreibt. Das kann klassisch vor Ort passieren – oder bei moderneren Geräten auch per Funk, wie es teilweise auch schon bei Wasserzählern geschieht. Geräte mit Funkauslese sind in der Anschaffung teurer, dafür sind die Wartungskosten langfristig niedriger.

Grundsätzlich ist für die Installation der Geräte der Wohnungseigentümer zuständig. Sowohl die Kosten einer Erstausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern, als auch die Wartungskosten sind aber umlagefähig – die Zeche zahlen also am Ende unter Umständen die Mieter und nicht die Eigentümer. So hatte etwa bereits die PWG angekündigt, die Kosten über die Miete und gegebenenfalls höhere Nebenkosten von den Mietern refinanzieren zu wollen.

Mit den Novellen ihrer Bauordnungen vor zwei Jahren war das Land Brandenburg ein Nachzügler. In allen Bundesländern bis auf Berlin und Sachsen war die Nachrüst-Pflicht schon damals seit Jahren vorgeschrieben. Die Gesetzesänderung schreibt Geräte in Aufenthaltsräumen sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vor – also in allen Räumen außer Bad und Küche. Die Rauchwarnmelder müssen dabei laut Paragraf 48 der Bauordnung so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die meisten Geräte messen den Rauch optisch. Es kann also auch sein, dass der Warnton erklingt, wenn durch die offene Küchentür Dunst entweicht. Einen Feuerwehreinsatz brauchen Mieter bei einem solchen Fehlalarm allerdings nicht befürchten: Die Geräte sollen nur die Bewohner warnen und haben keine Verbindung zur Feuerwehr. Insgesamt müssen in Potsdam fast 90 000 Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das bedeutet hochgerechnet mehr als 315 000 Geräte. Die günstigsten sind ab zehn Euro zu haben. Die Installationskosten nicht eingerechnet.

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