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Landeshauptstadt: Potsdam behält neue Ortsteile Kein Erfolg für Klagen gegen Eingemeindung

Das letzte Kapitel der Gemeindegebietsreform für Potsdam ist geschrieben: Golm und die Gemeinden des früheren Amtes Fahrland bleiben Ortsteile der Landeshauptstadt. Das Verfassungsgericht Brandenburg wies die bereits zwei Jahre alten Klagen gegen die Eingemeindungen zurück.

Das letzte Kapitel der Gemeindegebietsreform für Potsdam ist geschrieben: Golm und die Gemeinden des früheren Amtes Fahrland bleiben Ortsteile der Landeshauptstadt. Das Verfassungsgericht Brandenburg wies die bereits zwei Jahre alten Klagen gegen die Eingemeindungen zurück. Es berief sich dabei auf wirtschaftliche und städtebauliche Verflechtungen sowie Stadt-Umland-Probleme. Geklagt hatten vier Gemeinden des früheren Amtes Fahrland – Satzkorn, Marquardt, Fahrland und Uetz-Paaren – , die Stadt Werder, die Gemeinde Golm und der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts als „sehr erfreulich“. Mit der Eingemeindung werde den engen Beziehungen zwischen Golm und Potsdam Rechnung getragen; für das hoch verschuldete Fahrland gelte, dass „hier nur mit einem starken Partner Potsdam eine Veränderung erreicht werden kann“, so Jakobs. Beschwerden der sieben neuen Ortsteile über finanzielle Benachteiligung sieht der Oberbürgermeister nicht als gerechtfertigt an: „Sie stehen finanziell besser da als vor der Eingemeindung.“ Viele Investitionen seien erst mit Potsdam in Angriff genommen worden. Die immer wieder geäußerte Kritik der Ortsbürgermeister, sie hätten es nun mit einer riesigen Behörde zu tun, hat laut Jakobs auch positive Effekte: „Die Verwaltung ist groß, dafür aber auch professionell. Entscheidungen sind der unmittelbaren Beeinflussung bestimmter Interessen entzogen und damit objektiver.“ Der Prozess des Zusammenwachsens der Stadt und der Ortsteile sei auf gutem Weg. Für Werders Bürgermeister Werner Große (CDU) war der Beschluss der Richter „keine Überraschung“: „Wir hätten Golm gerne gehabt und die Golmer haben es sich auch so gewünscht“, so Große mit Verweis auf einen Bürgerentscheid, in dem eine Mehrheit für eine Eingliederung nach Werder gestimmt hatte. Die neun Verfassungsrichter bescheinigen der Landesregierung indes, ordentlich gearbeitet zu haben. Gemeindeauflösungen sind nur möglich, wenn „Gründe des öffentlichen Wohls“ vorliegen. Beanstandungsfrei sei dabei berücksichtigt worden, dass sich Potsdam aufgrund seiner Baudichte, der Insellage und dem Welterbestatus nur im westlichen (Golm) und nördlichen (Amt Fahrland) Umland entwickeln könne. Auch die Bevölkerungswanderung und ungewollte Vorort-Bildung seien zulässige Argumente: So beruhe der Bevölkerungsanstieg in Golm und im Amt Fahrland seit 1992 wesentlich auf dem Zuzug ehemaliger Potsdamer, die weiter nach Potsdam pendeln würden. Die Verflechtung spiegele sich auch in der Anbindung an den Nahverkehr wider. Viele der Umlandkinder würden weiterführende Schulen in Potsdam besuchen. Die Bebauungsgrenzen seien fließend. Für Golm hebt das Gericht hervor, dass der Wissenschaftspark mit seinen Instituten und den Fakultäten der Potsdamer Uni besonders eng mit Potsdam verflochten sei. Die Eingliederung des Amts Fahrlands sei auch wegen der hohen Verschuldung bei geringer Steuerkraft gerechtfertigt. hkx/SCH

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