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Kitas in Potsdam: Derzeit wird über die Rückzahlung zu hoch angesetzter Gebühren gestritten. 

© Rolf Vennenbernd/dpa

PNN-Faktencheck zur Oberbürgermeisterwahl: Götz Friederich und die Kitabeiträge in Potsdam

Der Wahlkampf in Potsdam nimmt Fahrt auf, die Auseinandersetzungen der Kandidaten werden schärfer. Aber was ist dran an den Aussagen der Stadtpolitiker? Ein Faktencheck.

Im OB-Wahlkampf werden Versprechen gemacht, Vorwürfe erhoben und Behauptungen aufgestellt. Ob diese den Fakten entsprechen, prüft die PNN-Redaktion im regelmäßigen Faktencheck. Heute: CDU-Kandidat Götz Friederich sendete am Freitag eine Pressemitteilung zum Thema Rückzahlung der Kitabeiträge mit unter anderem folgenden Aussagen:

1 „Die im Herbst 2017 vollmundig angekündigten Rückzahlungsansprüche haben sich inzwischen als rechtlich nicht haltbar herausgestellt. Es gibt keinen Anspruch, wir müssen eine Regulierung auf freiwilliger Basis finden.“

2 „Und wieder liegt es an der Verwaltung, zu den vorgeschlagenen Varianten schnellstmöglich die zugesagten Kalkulationsgrundlagen und Informationen zu liefern. Eltern wie Stadtverordnete dürfen mal wieder abwarten.“

3 „Besonders ärgert mich, dass Personen, die dieses Schlamassel auf politischer Ebene – damals noch in anderer Funktion – befördert haben, jetzt eine Lösung dafür erarbeiten sollen. Der vom Sozialbeigeordneten verantwortete Verwaltungsbereich hat Mist gebaut.“

Wir haben den Faktencheck gemacht:

1 Stimmt nicht ganz. Eine „vollmundige“ Ankündigung, es gebe Rückzahlungsansprüche, hat es so nicht gegeben. Als Sozialdezernent und SPD-Oberbürgermeisterkandidat Mike Schubert im vergangenen Herbst einräumte, dass die Kitabeiträge zu hoch angesetzt worden waren, sagte er, es gehe vor allem um eine „möglichst rechtssichere Lösung“. Dezidiert für eine Rückzahlung sprach Schubert sich dann beim innerparteilichen Wahlkampf der SPD im Januar aus. Er sagte, dabei gehe es nicht nur um eine rechtliche Verpflichtung, sondern die Grundsatzfrage, ob Bürger der öffentlichen Hand weiter vertrauen. Richtig ist, dass eine Rückzahlung der Stadt an die betroffenen Eltern auf freiwilliger Basis erfolgt.

2 Falsch. Am Donnerstag hat Dezernent Schubert sieben Varianten zur Rückzahlung vorgestellt – die Vorlage umfasst rund 30 Seiten, in denen es etwa um rechtliche Abwägungen zu dem Thema geht. Die sieben einzelnen Varianten werden jeweils umschrieben, die finanziellen Folgen werden aufgelistet und eine Kurzeinschätzung gegeben. Einzig fehlt für jede Variante der genaue Rechenweg. Allerdings hatten die Stadtverordneten bereits im Juni eine Kalkulationsgrundlage für die damals gesenkten Kitabeiträge erhalten. Der Auftrag, die sieben Varianten vorzulegen, kam von den Stadtverordneten – auch von der CDU.

3 Stimmt nicht ganz. Die zu hoch angesetzten Kitabeiträge wurden einst unter Schuberts Vorgängerin, der damaligen Sozialbeigeordneten Elona Müller-Preinesberger (parteilos) beschlossen – Schubert war zu dieser Zeit noch SPD-Fraktionschef und stimmte der Beitragssatzung zu.HK

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