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Ordnungsamt unterwegs: Amt beschlagnahmt Zigaretten

Darf das Ordnungsamt rauchenden Schülerinnen und Schülern die Zigaretten wegnehmen und ihnen das Rauchen auf öffentlichen Plätzen untersagen?

Potsdam - Eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung hatte jüngst die Stadtfraktion Die Andere gestellt, nachdem sie erfahren hatte, dass vor dem Bertha von Suttner-Gymnasium in Babelsberg genau das regelmäßig passiert: Minderjährige Schüler wurden dort vom Ordnungsamt kontrolliert, obwohl sie auf einem Platz vor der Schule rauchten, der nicht mehr zum Schulgelände gehört.

Das ist rechtens, sagt Stadtsprecher Jan Brunzlow auf Nachfrage der PNN: „Kinder und Jugendliche dürfen in öffentlich zugänglichen Räumen und sonst in der Öffentlichkeit nicht rauchen.“ Dies sei in Paragraph 10, Absatz 1 des Jugendschutzgesetztes geregelt, das so seit dem Jahr 2007 gelte.

Schulleitung hatte das Amt um Hilfe gebeten

Das Ordnungsamt sei dabei auf Wunsch der Schule aktiv geworden, sagte Brunzlow. Es gebe dazu Absprachen mit der Schulleitung, die sich auch verantwortlich dafür gezeigt habe, die sichergestellten Konsummittel in Empfang zu nehmen. Dies sei auch an anderen Potsdamer Schulen so, denn das Ordnungsamt kontrolliere flächendeckend die Einhaltung des Jugendschutzes: „Bei konkreten Anfragen oder Hinweisen werden auch gezielte Kontrollen durchgeführt“, sagte Brunzlow.

Geldstrafen hätten die Jugendlichen zwar nicht zu befürchten, nur eine Sicherstellung ihrer Zigaretten durch das Ordnungsamt. Darüber hinaus werde ein Brief verfasst, der an die Erziehungsberechtigten gesandt wird: „Den Eltern wird der Sachverhalt geschildert und die Möglichkeit der Abholung gewährleistet. Das Jugendamt wird ebenfalls informiert“, so Brunzlow.

Bußgelder bis 50.000 Euro

Das Jugendschutzgesetz richtet sich nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an Veranstalter, Gewerbetreibende und Erziehungsberechtigte, die durch ihr Handeln minderjährige Kinder gefährden. „Sie haben für den Jugendschutz zu sorgen und können zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Brunzlow. Wer Zigaretten, Tabakwaren oder Alkohol an Minderjährige verkauft oder zum Konsum überlässt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wie berichtet hatte der seit eineinhalb Jahren amtierende Ordnungsdezernent Mike Schubert (SPD) die Devise ausgegeben, dass das Ordnungsamt nicht nur als Behörde wahrgenommen werden dürfe, die gegen Falschparker und Raser vorgeht. Auch andere Aufgaben - etwa der Jugendschutz - müssten verstärkt werden. So war im vergangen Jahr die Zahl der Jugendschutzkontrollen, etwa zum Alkoholausschank in Diskotheken, von knapp 300 auf 600 Einsätze gestiegen. Die Zahl der Aktionen gegen junge Raucher stieg in ähnlichem Maße auf 588 Fälle - dabei seien zum Beispiel auch Alkohol oder Böller konfisziert worden.

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