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Am Schillerplatz wurde das Anwohnerparken ausgeweitet.

© Andreas Klaer

Neue Regeln für Anwohner: Parken am Schillerplatz nur mit Schein

Das Anwohnerparken wird ab Montag ausgeweitet. Die Freigabe von Behördenstellplätzen ist nicht geplant.

Potsdam - Ab Anfang kommender Woche können Autofahrer ihren Wagen rund um den Schillerplatz in der Brandenburger Vorstadt nur noch mit Bewohnerparkausweis oder mit Parkschein abstellen. Neben dem Schillerplatz selbst gilt dies ab 9. August auch Auf dem Kiewitt, in der Schillerstraße, der Grillparzer Straße und der Wielandstraße. Einen Parkschein lösen müssen Besucher dann wochentags zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 8 und 16 Uhr. Anwohner können beim Bürgerservice der Stadt einen Dauerparkausweis beantragen.

Weitere Anwohnerparkbereiche, wie es sie auch in der Innenstadt schon in vielen Straßen gibt, sind in diesem und dem kommenden Jahr nicht geplant. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Kleine Anfrage von Clemens Viehrig hervor. Eine Absage erteilt die Stadt darin dem Vorschlag des CDU-Stadtverordneten, Behördenparkplätze abends und nachts für Anwohner freizugeben. 

Viehrig führt in seiner Anfrage den Verwaltungsstandort in der Steinstraße am Stern an. Dort seien bestimmte Parkplätze seit Februar für Behördenmitarbeiter reserviert. „Nach Dienst ist der Behördenparkplatz leer und könnte durch Anwohner genutzt werden. Im Moment zieht die Nutzung jedoch eine Strafe nach sich“, so Viehrig.

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Gehäufte Anfragen“ zur Parksituation in der Steinstraße

In der Antwort gibt die Verwaltung zwar an, es habe in den vergangenen Wochen „gehäufte Anfragen“ zur Parksituation in der Steinstraße gegeben. Auf den Vorschlag, die Plätze nur in den Dienstzeiten zu blocken, geht die Stadt jedoch nicht ein, sondern verweist auf die privatrechtliche Bewirtschaftung des Platzes.

Eigene Parkflächen besitze die Landeshauptstadt nur am Verwaltungsstandort in der Hegelallee – aber auch hier kommt eine Freigabe für Anwohner offenbar nicht in Frage. Aufgrund von Bauarbeiten seien die Plätze derzeit eingeschränkt und reichten nicht einmal, um den Bedarf der eigenen Mitarbeiter zu decken, heißt es. Genannt werden als Dienstzeiten 6 bis 21 Uhr. Es gelte jedoch bereits eine Ausnahme zu bestimmten Veranstaltungen sowie für Marktstandbetreiber am Wochenende. 

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