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Das Areal am neuen Turm der Garnisonkirche.

© Ottmar Winter

Neue Forderung aus Potsdams Politik: Debatte um Grundschuld für Garnisonkirche

Stadtverordnete sollen über Förderbedingungen zum Turmbau mitentscheiden. Diese Ansicht vertreten Linken-Politiker und die Fraktion Die Andere.

Potsdam - Über die vom Bund gestellte Bedingung für dessen neuerliche Millionenförderung für die Stiftung Garnisonkirche soll die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Die Befassung des Kommunalparlaments mit dem Thema hat der langjährige Linken-Stadtverordnete Hans-Jürgen Scharfenberg im Hauptausschuss gefordert.

Anlass ist die Nachricht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dass der aktuelle 4,5-Millionen-Euro-Förderbescheid für die Turmbaustelle mit der Auflage einer sogenannten Grundschuldbestellung ergangen ist. Ein solches Verfahren wird bekanntlich zur Kreditsicherung verwendet: So erhält der Darlehensgeber mit einer eingetragenen Grundschuld das Recht, eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen, falls der Bauherr zahlungsunfähig wird. 

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Allerdings heißt es in den 2010 unterzeichneten Verträgen zwischen der Stiftung Garnisonkirche und dem Rathaus, mit denen die Stadt dem Wiederaufbauverein die nötigen Grundstücke übertrug, ganz eindeutig: „Jede Belastung des übertragenen Grundbesitzes mit Grundpfandrechten“ bedürfe einer Zustimmung der Stadt Potsdam. Der Passus dient der Absicherung: Sollte der Wiederaufbau der Kirche nicht gelingen, so sei die Stiftung auf Antrag der Stadtverwaltung verpflichtet, die Areale „grundbuchlich unbelastet“ rückzuübertragen, wie es in der Vereinbarung heißt.

Ähnlich wie Scharfenberg sieht es die Fraktion Die Andere

Aus dieser Rückfallklausel ergebe sich jedenfalls eindeutig, dass die vom Bund ausgedungene Grundschuldbestellung nur mit Einverständnis des Kommunalparlaments erfolgen dürfe, machte Scharfenberg deutlich. Auch die gegen den Wiederaufbau seit Jahren protestierende Fraktion Die Andere hatte in sozialen Netzwerken bereits gefordert, Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) müsse „detailliert über den Fördermittelbescheid für die Garnisonkirchturmattrappe“ informieren. Hier dürfe nicht an den Stadtverordneten vorbei gekungelt werden, so die Fraktion. Für ein solches „Millionengrab“ dürfe es keine Grundschuld geben.

Rathauschef Schubert äußerte sich zu dem Thema zurückhaltend. Von der Stiftung liege ihm noch keine Anfrage vor, eine Grundschuld eintragen zu lassen. Er werde dies aber in der nächsten Sitzung des Kuratoriums der Stiftung am kommenden Dienstag ansprechen. Ob sich die Stadtverordneten dem widmen müssten, ließ er offen. Bei einer ähnlichen Grundschuld, die die Landeskirche für das Stiftungsgrundstück bestellt habe, sei allerdings nicht abgestimmt worden, sagte Schubert. Das konterte Scharfenberg: „Sie sind nicht zum Erteilen der Grundschuld berechtigt.“

Der Stadtverordnete Hans-Jürgen Scharfenberg (Linke).
Der Stadtverordnete Hans-Jürgen Scharfenberg (Linke).

© Andreas Klaer

Rechtsgutachten bald fertig

Zuvor hatte Schubert in der Sitzung angekündigt, dass er bereits an das Kuratorium der Stiftung geschrieben habe, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Rechenzentrums über Ende 2023 hinaus nötig sei – weil das Ersatzquartier für den DDR-Bau bekanntermaßen nicht rechtzeitig fertig wird. Schubert nannte als neue Frist den 31. Januar 2025. 

Hier müsste die Stiftung wie berichtet zustimmen, auch das soll laut Schubert Thema in der Dienstagssitzung sein. Ferner merkte er an, im Sommer werde ein mit Spannung erwartetes Rechtsgutachten zum Komplex Garnisonkirche fertiggestellt. Ob das veröffentlich werden könne, müsse die Stadt noch prüfen.

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