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Landeshauptstadt: Mutmaßliche Besetzer gehen gegen Kosten vor

Verurteilt worden sind sie nicht, Gerichts- und Anwaltskosten aber sollen sie zahlen – von den 14 Potsdamern, die wegen der Hausbesetzung der Stiftstraße 5 an Weihnachten 2011 kürzlich vor dem Amstgericht Potsdam erscheinen mussten (PNN berichteten), wollen sich 12 nicht damit abfinden und haben sofortige Beschwerde gegen die Kostenfolge eingelegt. Diese Zahl nannte das Amtsgericht am Mittwoch den PNN.

Verurteilt worden sind sie nicht, Gerichts- und Anwaltskosten aber sollen sie zahlen – von den 14 Potsdamern, die wegen der Hausbesetzung der Stiftstraße 5 an Weihnachten 2011 kürzlich vor dem Amstgericht Potsdam erscheinen mussten (PNN berichteten), wollen sich 12 nicht damit abfinden und haben sofortige Beschwerde gegen die Kostenfolge eingelegt. Diese Zahl nannte das Amtsgericht am Mittwoch den PNN.

Das Gericht hatte die Verfahren gegen die 14 Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs eingestellt, weil kein wirksamer Strafantrag vorlag. Die Kosten sollen sie tragen, weil das Gericht eine rechtswidrige Hausbesetzung der Angeklagten erkannte und sie somit Anlass zur Strafverfolgung gegeben hätten. Dies sehen die Anwälte nicht so. Allein schon wegen des Fehlens eines wirksamen Strafantrages hätten gar keine Strafbefehle ergehen dürfen und gar keine Anklagen erhoben werden dürfen. Deshalb sind die Kosten auch nicht durch die Angeklagten verursacht worden. Die Urteile selbst sind rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat. ihö

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