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Der Angeklagte und sein Verteidiger Matthias Schöneburg (r.) (Archivfoto).

© Carsten Holm

Mordprozess in Potsdam: Der Glindow-Täter ist voll schuldfähig

Wolfgang L. steht wegen Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht. Gutachter sieht keine Anhaltspunkte für verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten.

Von Carsten Holm

Potsdam/Glindow - Der wegen Mordes an seiner 40-jährigen Ehefrau Dorota angeklagte Potsdamer Wolfgang L. hat nur eine Chance, um eine lebenslange Freiheitsstrafe herumzukommen: Ein psychiatrisches Gutachten, das ihm nach den Paragraphen 20 und 21 des Strafgesetzbuches eine verminderte Steuerungs- und Schuldfähigkeit attestiert. Dann könnte er, wenn am 20. Mai das Urteil gesprochen wird, mit einer milderen Strafe, vielleicht zwischen zehn und zwölf Jahren, davonkommen und nach frühestens zehn Jahren freikommen.

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Die Ausgangslage war schwierig, erdrückend die Beweislage: Eindeutig und über Zweifel erhaben waren die Aussagen mehrerer Zeugen, die die Tat am 11. Mai 2020 im Werderaner Ortsteil Glindow aus wenigen Metern Entfernung beobachteten und vor dem Landgericht beschrieben. Weil seine Frau ihn wegen eines neuen Manns ein paar Wochen zuvor mit den beiden Kindern verlassen hatte, soll Wolfgang L. sie mit Messerstichen schwer verletzt und dann vor den Augen der minderjährigen Kinder in dem Goldfischteich vor einer Ferienwohnung ertränkt haben. Die Staatsanwaltschaft erkannte auf die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe – das bedeutet Lebenslang.

Gutachter zerpflückt Notwehr-Strategie

Gegen das Bollwerk der Ermittlungsergebnisse und der Zeugenaussagen hatte sich L. am Montag wie berichtet mit einer überraschenden Einlassung gestemmt. Er habe, als seine Frau starb, „aus Notwehr” gehandelt, sie habe ihn zunächst mit zwei Tabletten vergiften und dann mit einem Messer ermorden wollen.

Peter Kalus, in Berlin Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie, zerpflückte die Selbstverteidigungsstrategie des Angeklagten. Die „massive Entwertung”, die er durch die Entscheidung seiner Frau für ihren neuen Partner Dennis D. erfahren habe, sei durch die Schmach gesteigert worden, dass er seine Frau getötet hat: „Deswegen erfindet er das Notwehr-Motiv und baut es immer weiter aus”. Die Idee sei „erst im Gefängnis entstanden”.

Auffällig, so der Psychiater, sei "massiver Egozentrismus”

In mehr als 20 Stunden, „bis zu fünf Stunden ohne Pause” hatte Kalus den in seiner Redseligkeit schwer zu bremsenden früheren Dachdeckermeister in der Untersuchungshaft in Brandenburg/Havel begutachtet. Auffällig, so der Psychiater, sei dessen „massiver Egozentrismus”, zudem habe er oft unterschiedliche Angaben zu Sachverhalten gemacht, die er beliebig ausbaute – auch bei der Schilderung des Tathergangs. Damit habe Wolfgang L. stets das Ziel verfolgt, das Notwehrmotiv zu stützen. Von „Großmannssucht” des Angeklagten sprach Kalus, er habe ihn „wichtigtuerisch und prahlerisch” erlebt, aber auch gefühlskalt, wenn er etwa verhindert wollte, dass seine Frau die zwölfjährige Tochter wegen epileptischer Anfälle ärztlich behandeln lassen wollte.

Zudem, so Kalus, sei durch Zeugenaussagen deutlich geworden, „dass er ein sehr dominanter, despotischer Mensch” sei, „auf der anderen Seite aber auch nachtragend, rachsüchtig”. Er entwickele „anhaltenden Hass gegenüber Menschen, die ihn gekränkt haben” – auch und gerade in Beziehungen zu Frauen. Das alles spreche dagegen, dass L. „wahnhaft” sei, solche Menschen könnten nicht, wie er, ihre Erzählungen zweckgerichtet einsetzen. „Wahnhafte können sich nicht so steuern.” Beim Angeklagten liege zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor, die aber nicht die Kriterien für die Einordnung als schwere Störung erfülle. Dies werde in seiner Haltung deutlich: Wenn ich meine Frau nicht haben kann, soll sie keiner haben. Eine schlechte Diagnose für Wolfgang L.: Es scheint nun ausgeschlossen, dass ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen werden könnte.

Plan A und Plan B

Am Tattag habe L. zwei Pläne gehabt. Plan A: Seine Frau bei der Bearbeitung von Unterlagen als liebevoller Familienvater zu beeindrucken und zu erreichen, dass sie zu ihm zurückkehrt. Plan B: Wenn sie das Angebot ablehnt, sie zu töten, „was man an der Mitnahme des Messers sieht”. Am Ablauf des Tattags werde deutlich, dass Wolfgang L. Mord und Selbstmord womöglich nicht klar geplant habe. Er habe um 7 Uhr früh einen Gutachter empfangen, der Mängel an seiner Wohnung bewerten sollte, er habe auch einen Zahnarzttermin wahrgenommen. 

Das hämische oder triumphierende Lächeln, mit dem er seine sterbende Frau im Pool in den Armen hielt, sei dem „ersten Moment der narzisstischen Befriedigung entsprungen, als er die Quelle seiner Kränkung aus der Welt geschafft hat”. Der Suizidversuch sei, so Kalus, dann nicht als Folge einer Bankrotterklärung seines Lebens erfolgt, sondern aus einem „ersten Moment der spontanen Verzweiflung” über die Tat. Ein Indiz: Er habe nach dem gescheiterten Suizidversuch mit seinem Auto an der Mauer einer Lagerhalle in Glindow auf der Intensivstation gleich gefragt, wo seine Sachen hingekommen seien.

Am Montag, dem 17. Mai, sollen die Plädoyers vorgetragen, am Donnerstag, dem 20. Mai, dann das Urteil gesprochen werden.

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