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Landeshauptstadt: Zur Kasse gebeten

Stadt versandte im vergangenen Jahr 60 000 Mahnungen im Gesamtwert von 28 Millionen Euro

Zwei Millionen Euro hat die Stadt Potsdam im vergangenen Jahr durch Vollstreckungsmaßnahmen erzielt. Dies bilanzierte jetzt der Leiter der Stadtkasse, Dietmar Liese. Die Stadtkasse Potsdam ist als Vollstreckungsbehörde für die Mahnung sowie die Zwangsvollstreckung von Forderungen zuständig. Liese führe das gute Ergebnis – eine Steigerung zum Vorjahr – zum einen auf die Optimierung von Verwaltungsprozessen, aber auch auf das Engagement der Vollstreckungsbediensteten zurück.

2008 wurden der Vollstreckungsbehörde rund 18 400 Fälle der Landeshauptstadt Potsdam mit einem Gesamtvolumen von zirka 7,3 Millionen Euro übergeben. Zuvor waren etwa 60 000 Mahnungen mit einem Gesamtwert von 28 Millionen Euro versandt worden. Die Forderungen kämen aber nicht nur aus der Stadtverwaltung. Auftraggeber der Stadtkasse seien beispielsweise andere Städte, Landkreise, die Polizei, GEZ oder Handwerks- und Berufskammer.

Reagiert der Schuldner nicht auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Vollstreckungsbehörde, werden Vollziehungsbeamte mit dem Eintreiben beauftragt. „Nur ein Teil der Forderungen kann überhaupt eingetrieben werden“, sagt der Stadtkassenleiter. Ein Großteil der Vollstreckungsforderungen müsse wegen aktueller Zahlungsunfähigkeit der Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt erneut bearbeitet werden. Manche Forderungen würden auch nur nach Haftandrohung gezahlt, erklärt Liese. „Die Anzahl der Schuldner der Stadt ist wesentlich geringer, weil oftmals mehrere Forderungen gleichzeitig geschuldet werden und die Fallzahl sich auf die einzelnen offenen Posten bezieht“, erklärte Dietmar Liese.

Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen sind bei der Landeshauptstadt Potsdam sechs Vollziehungsbeamte angestellt. Diese sind täglich im Außendienst in der Stadt unterwegs, um die Forderungen einzuholen oder die Schuldner zu ermitteln. Privatrechtliche Forderungen der Stadt werden an die Gerichtsvollzieher bei den Amtsgerichten abgegeben. Kann oder will der Schuldner nicht an den Vollziehungsbeamten zahlen, pfändet dieser Sachen des Schuldners. Die Pfändung erfolgt durch Wegnahme oder durch Anbringen des Pfandsiegels. Der Leiter der Stadtkasse betonte: „In der Praxis hat die Sachpfändung durch umfangreiche gesetzliche Pfändungsschutzbestimmungen und auf Grund der Tatsache, dass viele Schuldner nicht über pfändbare Wertgegenstände verfügen, nur noch geringe Bedeutung.“ Das heißt, der berühmte Kuckuck wird selten geklebt. Statt dessen werden rückständige Forderungen verstärkt durch den Innendienst der Vollstreckungsbehörde eingezogen, ohne die Vollziehungsbeamten zu beauftragen. Dies erfolgt beispielsweise durch die Pfändung des Bankguthabens oder des Arbeitseinkommens des Schuldners. Bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners arbeitet die Landeshauptstadt Potsdam auch mit privaten Dienstleistern (Wirtschaftsauskunfteien) zusammen.“

Um den Forderungsbestand in Grenzen zu halten, werden immer mehr Leistungen der Stadt – zum Beispiel Sondernutzungsgenehmigungen, Zulassung von Kraftfahrzeugen – nur noch gegen Vorkasse erbracht.

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