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Günther Jauch.

© dpa

Günther Jauch verliert vor Menschenrechtsgericht: Wie privat sind Hochzeitsfotos?

UPDATE: Von der Hochzeitsfeier von Günther Jauch und seiner Ehefrau Dorothea Sihler-Jauch im Jahr 2006 sollten keine Fotos veröffentlicht werden, darum hatte das Ehepaar vorab gebeten. Ein Magazin hielt sich nicht daran. Der Fall wurde ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch das Ehepaar verlor nun.

Potsdam/Straßburg - In Deutschland sind der Fernsehmoderator Günther Jauch und seine Frau Dorothea Sihler-Jauch vergeblich fast vier Jahre lang durch alle Instanzen gezogen, um für eine Reportage mit Fotos von ihrer Hochzeit Schadensersatz zu bekommen. Nun geht der Rechtsstreit in eine neue Runde: Am morgigen Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im französischen Straßburg über eine Beschwerde des Paars gegen Deutschland.

Fiktives Urheberrecht und Schadensersatz

Der 59 Jahre alte Talkmaster und seine zwei Jahre jüngere Frau hatten im Juli 2006 in Potsdam geheiratet. Zu der Feier waren rund 180 Menschen eingeladen, darunter der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD). Die Anwältin der Kläger hatte vorab der Presse mitgeteilt, das Paar wünsche keine Reportage mit Details über seine Hochzeit.

Dennoch veröffentlichte das Magazin „Bunte“ einen Artikel, der mit mehreren Fotos illustriert war. Sihler-Jauch zog gegen den Verlag vor Gericht. Sie machte den Anspruch auf ein fiktives Copyright in Höhe von 250 000 Euro geltend. Außerdem forderte sie Schadensersatz in Höhe von 75 000 Euro.

Appellationsgericht: Interesse der Öffentlichkeit sei legitim

Im Januar 2008 gab ihr das Landgericht Hamburg zumindest teilweise Recht: Es stellte eine Verletzung der Privatsphäre fest und ordnete eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 25 000 Euro an. Die Forderung von 250 000 Euro für ein fiktives Urheberrecht wies das Gericht hingegen ab.

Dieses Urteil wurde im Oktober 2008 vom Hamburger Appellationsgericht jedoch wieder aufgehoben. Günther Jauch sei ein bekannter und einflussreicher Fernsehmoderator von politischen Sendungen, argumentierten die Richter damals. Daher sei das Interesse der Öffentlichkeit an seiner Hochzeit legitim gewesen.

Jauch: Deutsche Justiz habe Recht auf Schutz des Privatlebens nicht ausreichend geschützt

Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde der Sihler-Jauchs im Mai 2010 nicht an. In einem eigenen Verfahren forderte auch Ehemann Jauch Schadensersatz – ebenfalls vergeblich.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte macht das Paar nun geltend, die deutsche Justiz habe sein Recht auf Schutz des Privatlebens nicht ausreichend geschützt. Außerdem sehen die Kläger ihr Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt, weil ihnen kein fiktives Copyright zugestanden wurde. (AFP)

Update 16. Juni, 12 Uhr: Jauch verliert vor Gericht 

 TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Thea haben einen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit verloren. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah. In dem Streit ging es um einen Artikel und Fotos in der Zeitschrift «Bunte».

Vor Hamburger Gerichten hatten Jauch und seine Frau vergeblich auf Schadenersatz geklagt. Auch die Straßburger Richter sahen in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.

Das Paar hatte seine Hochzeit 2006 in einem Potsdamer Schloss mit über 100 Gästen gefeiert. Über ihren Anwalt hatten sie sich vorab Presseberichte verbeten (Beschwerde-Nr.: 68273/10 und 34194/11). (dpa)

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