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Aus dem GERICHTSSAAL: Verwirrung in Sachen Versicherung Urkundenfälschung nicht erwiesen / Freispruch

Aus dem GERICHTSSAAL Wilderte der junge eifrige Versicherungsvertreter im fremden Revier und machte sich dadurch strafbar? Oder war alles nur eine Verkettung unglücklicher Umstände?

Aus dem GERICHTSSAAL Wilderte der junge eifrige Versicherungsvertreter im fremden Revier und machte sich dadurch strafbar? Oder war alles nur eine Verkettung unglücklicher Umstände? Die Staatsanwaltschaft glaubt jedenfalls, Ronny R.* (28) fälschte viermal Unterschriften für Verträge, die er einer Familie verkauft hatte und die diese wieder rückgängig machen wollte. So soll er die Lebensversicherung von Tochter Diana D.* (25) ohne deren Wissen unterschrieben und gekündigt haben. Gleiches gelte für die Kfz-Versicherung sowie für die Lebensversicherungen des Ehepaares Doris und Dieter D. Der Angeklagte schweigt vor dem Amtsgericht zu den Vorwürfen. So sind die Zeugen gefragt. „Herr R. wollte uns Versicherungen anbieten, die günstiger waren als die, die wir bereits hatten“, erinnert sich Doris D.* (43). Obwohl sich die Lagerarbeiterin sonst nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, ließ sie sich offenbar von den Überredungskünsten des smarten Vertreters einwickeln und erklärte sich mit den neuen Verträgen einverstanden. Auch Tochter Diana stimmte zu. Ehemann Dieter D. * – im guten Glauben, seine Gattin, die sich sowieso um den Papierkrieg kümmert, werde schon das Richtige tun – ließ ihr freie Hand. „Später machte er mir Vorwürfe, dass ich Mist gebaut hätte“, ärgert sich Doris D. im Zeugenstand. Ihr alter Versicherungsvertreter habe sich mit ihrem Gatten in Verbindung gesetzt und ihm vorgerechnet, die neuen Verträge seien viel zu teuer, der Versicherungsumfang zudem zu gering. „Ich sollte nun alles widerrufen. Die ehemaligen Konditionen sollten zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder gelten.“ Also habe sie Ronny R. telefonisch von der neuen Sachlage in Kenntnis gesetzt. „Eigentlich wollte er danach zu uns nach Hause kommen, damit wir die Papiere kündigen können. Doch er ließ sich nicht sehen“, berichtet die Frau. „Man kann meinem Mandanten keine Urkundenfälschung unterstellen. Schließlich hat er im Auftrag der Versicherungsnehmer gehandelt“, wirft der Verteidiger von Ronny R. ein. „ Und er hatte ja überhaupt keinen Vorteil davon, dass er die Policen im Namen der Familie G. unterzeichnete. Seine Provision war mit dem Widerruf der Verträge sowieso futsch.“ Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und das Gericht sehen das nach Abschluss der Beweisaufnahme ebenso. Freispruch für Ronny R. (*Namen geändert.) Hoga

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