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Blick auf den Supermarkt in Potsdam, von dem aus eine junge Frau einer 35-jährigen Mutter ihr Baby weggenommen hatte.

© Bernd Settnik/dpa

Fremdes Baby verschleppt: Urteil wegen Kindesentziehung: Zwei Jahre und zehn Monate

Stunden des Schreckens für eine Potsdamer Mutter: Eine fremde Frau verschleppt ihr Baby. Erst nach rund 250 Kilometer endet die Fahrt in Hannover. Inzwischen gibt es ein Urteil.

Potsdam - Weil sie ein fremdes Baby aus Potsdam bis nach Hannover verschleppt hat, ist eine junge Frau verurteilt worden. Sie erhielt wegen Kindesentziehung und weiterer Delikte eine Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wie das Amtsgericht Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern  mitteilte. Zudem sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Das Urteil sei bereits im Januar gesprochen worden und inzwischen rechtskräftig.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen ausgelöst. Die damals 19-Jährige hatte im August 2017 das vier Monate alte Mädchen in ihre Gewalt gebracht und war mit ihm mehr als 250 Kilometer geflohen. Polizisten nahmen die Frau nach Stunden in einem Einkaufsmarkt in Hannover in Niedersachsen fest. Das Baby war nach damaligen Ermittlerangaben unversehrt geblieben. Es wurde in einem Krankenhaus versorgt, bis die Mutter es am Tag darauf wieder in ihre Arme schließen konnte.

Angeboten, mit dem Kinder spazieren zu gehen

Die 35-Jährige war von der ihr unbekannten Täterin nach den früheren Angaben in einem Potsdamer Einkaufszentrum angesprochen worden. Sie bot an, beim Tragen der Einkaufstaschen zu helfen - die Potsdamerin willigte ein. Vor der Wohnung nahm sie zudem das Angebot an, dass die 19-Jährige mit dem Baby im Kinderwagen spazieren geht, während die Mutter die Einkäufe in die Wohnung bringt und dort ihren Söhnen Essen zubereitet.

Sie alarmierte später die Polizei, weil die junge Frau nicht mehr zu sehen war. Mit Rettungshunden und einem Hubschrauber suchte die Polizei nach der 19-Jährigen. Per Handyortung konnte sie dann Stunden nach dem Verschwinden ausfindig gemacht werden.

Eingeschränkte Schuldfähigkeit

Nach ihrer Festnahme kam die Frau in Untersuchungshaft und wurde auch auf psychische Erkrankungen hin untersucht, wie damals die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte. Das Jugendschöffengericht in Ludwigslust ging in seinem Urteil von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. An die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus schließe sich die Haftstrafe an. Das Gericht wendete Jugendstrafrecht an, das ist bei Heranwachsenden bis zu einem Alter von 21 Jahren möglich. Der Prozess war nicht öffentlich, wie es hieß.

Nähere Angaben zum jetzigen Alter und dem jüngsten Wohnsitz der Verurteilten machte das Gericht nicht. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall ermittelt und hatte das Verfahren dann an die Kollegen in Schwerin abgegeben. Das Gericht begründete den Wechsel damit, dass der regelmäßige Aufenthaltsort der Verurteilten im Bezirk der Schweriner Behörde lag und dass dort bereits andere Verfahren gegen die Frau geführt worden waren.

Die Anklage war dann im November 2017 beim Gericht eingegangen. Das Urteil war am 9. Januar verkündet worden, wie es weiter hieß.

Anna Ringle

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