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Die Zweifel an den Angaben von Matthias Klipp, Baudezernent der Stadt Potsdam, wachsen.

© M. Thomas

Rathaus Potsdam prüft Hausbau von Baudezernent Klipp: Unter der Lupe

Im Rathaus Potsdam wird der umstrittene Hausbau des Baudezernenten Matthias Klipp akribisch geprüft. Auch, weil es nach wie vor Zweifel gibt. Für den Politiker könnte es doch noch eng werden.

Potsdam - Obwohl die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg am privaten Hausbau von Potsdams Baubeigeordnetem Matthias Klipp (Grüne) nichts zu bemängeln hatte, läuft im Rathaus weiterhin die Untersuchung des Falls. Nach PNN-Informationen prüft eine interne Arbeitsgruppe den Vorgang um das zu groß gebaute Haus weiter. Nicht nur weil der Hauptausschuss seinen Fragenkatalog in der Causa Klipp nicht vollständig beantwortet sah und das Rathaus zur nächsten Sitzung des Gremiums am 2. September Antworten nachreichen muss. Auch Klipps Agieren selbst wird nun ganz genau unter die Lupe genommen. Mit offiziellen Bewertungen hält sich das Rathaus aber bislang zurück. Doch intern heißt es, dass es für Klipp doch noch eng werden könnte.

Wie berichtet hatte die Oberste Bauaufsicht des Landes festgestellt, dass Potsdams Bauaufsicht ihren Chef Klipp zurecht von den Bestimmungen des Bebauungsplans befreit hat – und die Prüfung wie auch die Ermessensentscheidung am Ende rechtlich sauber waren. Klipp hatte sein Haus – wie von der Behörde festgestellt – und entgegen Klipps Äußerungen neun Quadratmeter zu groß gebaut. Nach den Vorgaben des Bebauungsplans hätte es nur 160 Quadratmeter groß sein dürfen. Grundlage dafür ist die Grundflächenzahl (GRZ). Demnach dürfen 15 Prozent des Grundstücks bebaut werden. Bei Klipps Bau beläuft sich die GRZ – das bestätigte jetzt auch die Landesbehörde – aber nun auf 15,9 Prozent. Ursache war, dass Klipp bei dem Bauantrag in die für die Hausgröße anrechenbare Fläche ein von ihm miterworbenes 37 Quadratmeter großes Stück öffentliche Straße einbezogen hat. Nach Klipps Aussagen war das ein Irrtum. Später befreite ihn die Bauaufsicht von den Auflagen des Bebauungsplanes.

Zweifel an Klipps Angaben

Nun aber wachsen nach PNN-Recherchen die Zweifel an den Angaben des Baubeigeordneten. Die Arbeitsgruppe des Rathauses, die in dem Fall intern ermitteln, geht nach PNN-Recherchen auch der Frage nach, ob Klipp sogar früher, also noch bevor er den Bauantrag im März 2014 stellte, darüber informiert war, dass die Straße nicht einberechnet werden darf. Dann hätte er nämlich von Beginn an ein deutlich zu großes Haus beantragt.

Für Aufsehen sorgte bei der internen Arbeitsgruppe auch die von Klipp an mehrere Medien ausgereichte Eidesstattliche Versicherung. Im Rathaus rechnet man inzwischen sogar damit, dass Klipps Erklärung für den Baudezernenten noch zum Bumerang werden könnte. Der Grund: Mehrere Angaben von Klipp in der von ihm am 23. Juni unterzeichneten Erklärung stimmen in mehreren Punkten nicht mit dem von der Landesaufsicht amtlich festgestellten Verfahrenshergang im Potsdamer Rathaus überein. Eine falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Differenzen im Genehmigungsverfahren

Anhand der Aktenlage im Fall Klipp stellte die Oberste Landesbauaufsicht fest, dass Klipps Haus neun Quadratmeter zu groß gebaut worden ist. In der Eidesstattlichen Versicherung vom 23. Juni behauptete Klipp, dass sein Haus nur „fünf Quadratmeter über den textlichen Festsetzungen des B-Planes lag“. Zudem gibt es Differenzen bei der Darstellung des Genehmigungsverfahrens: Klipp hat in seiner Eidesstattlichen Versicherung erklärt, dass ihm am 3. März 2014 von der Unteren Bauaufsicht in einem Schreiben mitgeteilt worden sei, dass die – laut ihm angeblich irrtümlich – einberechneten 37 Quadratmeter öffentliche Straße nicht für das Festlegung der Baulandgröße hätten einbezogen werden dürfen.

Am 3. März aber hatte Potsdams Bauaufsicht, so stellte es die Landesbehörde fest, nur den Eingang des Bauantrags bestätigt. Und die Oberste Bauaufsicht erklärte in ihrem Abschlussbericht zu Klipps Baugenehmigung: „Mit Schreiben vom 24. März 2014 teilte die untere Bauaufsichtsbehörde den Bauherren das Ergebnis der planungsrechtlichen Stellungnahme mit und forderte die Bauherren auf, die Bauvorlagen zu ändern.“ Es ging darum, dass Klipp den Bauantrag wegen der überschrittenen Grundflächenzahl nachbessern musste.

Klipp selbst weilt seit Kurzem im Urlaub. Eine am Montag gestellte Anfrage, wie er die Widersprüche zwischen seiner Eidesstattlichen Versicherung und der Darstellung der Landesbehörde erklären könne und ob er vor März 2014 vom Rathaus auf das nicht einrechenbare öffentliche Straßenstück hingewiesen wurde, blieb ohne Antwort. Auch die Kontaktaufnahme über andere Kanäle schlug fehl.

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