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Kritik an Verkehrsbetrieb in Potsdam: Umstrittene Bundeswehr-Werbung auf Straßenbahn

Der Potsdamer Verkehrsbetrieb wehrt sich gegen Kritik, weil die Bundeswehr auf einer Tram für sich werben kann. Nicht das erste Mal, dass Werbung in oder an Fahrzeugen für Unmut sorgt.

Potsdam - Der kommunale Verkehrsbetrieb (ViP) verteidigt sich gegen Kritik, dass auf einer seiner Straßenbahnen die Bundeswehr großflächig um Nachwuchssoldaten wirbt. Das sei mit den Werberichtlinien des städtischen Unternehmens vereinbar, teilte ein Sprecher jetzt auf PNN-Anfrage mit: „Die Bundeswehr, die hier auf einer Straßenbahn um Nachwuchskräfte wirbt, ist als eine rechtsstaatliche Einrichtung entsprechend im Grundgesetz verankert und wird durch das Parlament überwacht.“ Zudem werbe die Institution auch bundesweit auf Straßenbahnen, Bussen und S-Bahnen, etwa in Kassel, Altenburg, Dresden und vielen anderen Städten.

Kritik kam von Die Andere

Kritik hatte zuletzt die alternative Fraktion Die Andere geübt – in einer Anfrage an die Stadt Potsdam hieß es, es habe mehrere Beschwerden von Bürgern gegeben, die durch diese Werbung eine „einseitige politische Begünstigung der Bundeswehr“ sehen. Für Verärgerung habe gesorgt, dass eine Arbeit bei der Bundeswehr „als sinnstiftend und ethisch wertvoll dargestellt“ werde. Als Antwort hatte die Stadt Ende November geschrieben, die Fraktion Die Andere habe keinen Auskunftsanspruch, weil es um interne Vorgänge und Daten städtischer Unternehmen gehe.

Doch in der Folge ging auch bei den PNN noch Kritik ein – die Potsdamer Lehrerin Jana Karafiat beschwerte sich, die „Werbung für die Kriegs- und Traumamaschinerie“ Bundeswehr müsse unterbunden werden. In einer Welt, „in der Kriege und analoge und digitale Pöbeleien zunehmend salonfähig werden“, müsse es unser aller Aufgabe sein, die nächste Generation in Freundlichkeit, Achtsamkeit und friedlicher Gesprächskultur zu unterrichten.

ViP-Sprecher: Für Inhalt ist der Werbekunde zuständig

So fragten die PNN nun beim ViP direkt nach. Dessen Sprecher sagte: „Für die Art und den Inhalt der Werbung, sofern er den Richtlinien entspricht, ist der jeweilige Werbekunde zuständig, der auch der erkennbare Absender ist.“ Die Werbung sei noch bis zum 31. März 2019 gebucht, die Kosten trage der Auftraggeber. Grundsätzlich könnten auch nichtstaatliche Organisationen, beispielsweise Hilfsorganisationen oder der Bundesfreiwilligendienst, auf den Fahrzeugen um Arbeitskräfte, Auszubildende oder andere Helfer werben. Allerdings würden politische Botschaften nicht mehr den Werberichtlinien des ViP entsprechen, betonte der Sprecher.

Schon mehrfach hat Werbung in und an Straßenbahnen für Diskussionen gesorgt. 2015 hatte der ViP eine Werbung der Initiative Mitteschön für den Wiederaufbau der Garnisonkirche aus dem Programm des Fahrgast-TV in den Straßenbahnen genommen – Anlass war auch damals Kritik der Fraktion Die Andere gewesen.

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