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Dicht bebaut. Der Blick von der Schiffbauergasse zeigt das Dilemma: An vielen Stellen müsste ein öffentlicher Weg aufgeschüttet werden. Doch von 32 Privatgrundstücken hat die Stadt nur bei einem die Option auf ein Wegerecht.

© Manfred Thomas

Landeshauptstadt: Uferweg-Dilemma am Tiefen See

Stadt musste Vorkaufsrecht für ein Grundstück aus Geldmangel ablehnen

Von Peer Straube

Berliner Vorstadt - Im Kampf um Potsdams Uferwege hat die Stadt eine neue Niederlage erlitten. Aus Geldmangel musste das Rathaus ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück am Tiefen See ablehnen. Das bestätigte Sven Klosa, Leiter der Projektgruppe Uferwege in der Stadtverwaltung, auf PNN-Anfrage.

Konkret geht es um die Berliner Straße 30. Das Grundstück hat vor kurzem den Besitzer gewechselt – von privat zu privat. Weil der 20 Jahre alte Bebauungsplan für den gesamten Bereich zwischen Glienicker Brücke und Schiffbauergasse einen Uferpark vorsieht, hat die Stadt dort ein Vorkaufsrecht. Laut Klosa beträgt die Frist, um es wahrzunehmen, zwei Monate. 250 Quadratmeter hätte die Stadt für den Uferweg benötigt, sie sollten 153 750 Euro kosten – ein Quadratmeterpreis von 615 Euro. In einem rathausinternen Vermerk wies der Uferwegbeauftragte auf die Brisanz der Lage hin: Die Summe könne nicht bereitgestellt werden, schrieb Klosa, weil die investiven Mittel für den Erwerb von Uferweggrundstücken am Groß Glienicker und am Griebnitzsee gebunden seien.

Weil das Geld nicht zur Verfügung stand, habe man mit dem Käufer des Grundstücks über ein Wegerecht verhandelt, sagte Klosa. Allerdings ohne Erfolg, schließlich hätte dies den Wert des Grundstücks erheblich geschmälert.

Im jahrelangen Streit um die Uferwege am Groß Glienicker und am Griebnitzsee ist die Lage am Ufer des Tiefen Sees praktisch aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Dabei ist der B-Plan Nummer 7 aus dem Jahre 1992 eindeutig: Eines der Hauptziele des B-Plans ist es, die Uferzone „durchgängig öffentlich zugänglich zu machen“, vor allem wegen der zahlreichen wichtigen Blickbeziehungen zum Babelsberger Park, zum Böttcherberg, zum Schlosspark Glienicke und zum Park des Glienicker Jagdschlosses. Auch das Landesumweltministerium – damals noch vom späteren Oberbürgermeister und heutigen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) geleitet – wies laut B-Plan „ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Uferzonen für die Öffentlichkeit freizuhalten“. Dies sollte durch Ankauf von Uferflächen, durch die Eintragung von Wegerechten im Grundbuch oder notfalls Enteignungen durchgesetzt werden. Wo die Grundstücke besonders schmal sind, sieht der B-Plan Aufschüttungen im Uferbereich vor.

Passiert ist von alldem allerdings wenig. Von der Humboldtbrücke aus gelangt man am Seeufer entlang nur bis zur Villa Tummeley, von der Glienicker Brücke kommend endet der Spaziergang hinter dem Glienicker Horn. Dazwischen liegen 32 Grundstücke, die alle in Privatbesitz seien, so Klosa. Für lediglich eines davon hat die Stadt 2007 vom Eigentümer die Option auf ein Wegerecht eingeräumt bekommen. Es liegt neben dem einzigen Grundstück in der Phalanx der Privaten, das sich im Besitz der Stadt befindet und mit der Sporthalle sowie dem Sportplatz des gegenüberliegenden Oberstufenzentrums bebaut ist.

Allerdings ist die Ausgangssituation am Tiefen See auch eine andere als etwa am Griebnitzsee: Dort verlief die Mauer nicht, die Grundstücke waren von Anfang an Bauland – was auch den hohen Preis erklärt. Sollte sich die Stadt entscheiden, den Uferweg durchzusetzen, würde das „deutlich teurer als am Griebnitzsee“, sagte Klosa. Letzterer soll 13 Millionen Euro kosten. Peer Straube

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