zum Hauptinhalt

Potsdam: Stiftung Waisenhaus reagiert auf Rechnungshof-Kritik

Potsdamer Jugendhilfe-Träger weist Vorwürfe weitgehend zurück – will aber seine Entscheidungen besser dokumentieren.

Nach der Kritik des Landesrechnungshofs (LRH) an aus seiner Sicht intransparentem Geschäftsgebaren bei der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ will die Einrichtung teilweise Konsequenzen ziehen. So sollen bei künftigen Immobilienverkäufen vom LRH geforderte Verbesserungen „im Rahmen der Möglichkeiten beachtet werden“, teilte die Geschäftsführerin der Stiftung, Elke Krüger, jetzt auf PNN-Anfrage mit. Ebenso sollten die Entscheidungsvorgänge ebenso wie Alternativen zum Verkauf „noch intensiver“ dokumentiert werden, erklärte sie.

Die Stiftung besteht seit dem 18. Jahrhundert. Sie betreibt über Tochterfirmen unter anderem zahlreiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg und finanziert sich unter anderem aus Landeszuschüssen und Spenden. In seinem aktuellen Jahresbericht 2017 hatte der LRH jüngst die Stiftung kritisiert, weil diese seit 2006 insgesamt 13 meist bebaute Areale für 2,8 Millionen Euro veräußert habe – teils ohne Zustimmung des Haushaltsausschusses des Landtages. Doch nach der Satzung der Stiftung sollte der Immobilienbestand möglichst ungeschmälert bleiben, monierte der LRH. Zugleich fehle für viele der seit 2006 durchgeführten Immobilienverkäufe „eine nachvollziehbare Marktpreisermittlung“. Zudem hätten unter anderem Anti-Spekulationsklauseln in den Kaufverträgen gefehlt, womit die Investoren die in ganz Brandenburg verstreuten Gebäude teurer weiterverkaufen könnten.

Zu den grundsätzlichen Vorwürfen des LRH sagt Stiftungschefin Elke Krüger hingegen, bei den verkauften Grundstücken habe es sich um ältere Liegenschaften „mit zum Teil erheblichen Sanierungsrückständen“ gehandelt. Die daran nötigen Arbeiten seien für die Stiftung aus eigenen Mitteln nicht finanzier- und leistbar gewesen. Alternativen zum Verkauf – etwa eine Neuvermietung nach Instandsetzung – seien nachweislich geprüft worden, so Krüger. Die Erlöse aus den Verkäufen würden für die Modernisierung der vorhandenen Liegenschaften benötigt, die für den Stiftungszweck genutzt würden. 2018 seien keine Verkäufe geplant.

Bei den Immobilien der Stiftung handelt es sich nach eigenen Angaben in den meisten Fällen um Bau- oder Gartendenkmale, welche Bestandsschutz genießen und nicht abgerissen werden dürfen. Die vom LRH geforderte vertragliche Mehrerlösklausel „macht hier nur Sinn, wenn zukünftig mit Mehrerlösen aus Weiterverkäufen zu rechnen ist“, sagte Krüger. In den vorliegenden Fällen habe die Stiftung aber nicht mit Mehrerlösen gerechnet.

Auch die LRH-Forderung nach einer umfassenden Kaufpreisermittlung für die geprüften Grundstücksverkäufe berücksichtigt die jeweilige Objektlage und deren baulichen Zustand „nur unzulänglich“, so die Stiftungschefin. Die Erwartung, bei einer derartigen Ermittlung womöglich auf nationaler oder sogar internationaler Ebene noch Kaufinteressenten zu finden, die einen höheren Betrag gezahlt hätten, sei angesichts dessen wenig realistisch. Der damit verbundene erhebliche Arbeits- und Finanzaufwand hätte nach Einschätzung der Stiftung zudem zu einem Minder- statt einem Mehrerlös beim Verkauf geführt, so Krüger.

Ein anderes Beispiel: In einem Fall hatte der LRH kritisiert, eine Gärtnerei sei sogar an einen Bewerber verkauft worden, der weniger als ein anderer Interessent geboten hätte. Doch habe sich die veräußerte Gärtnerei inmitten einer Gemeinde von 1700 Einwohnern in der Uckermark befunden, sagte Krüger. Angesichts dieser Lage im tiefsten ländlichen Raum sei sich die Stiftung ihrer Verantwortung bewusst gewesen, mögliche Auswirkungen eines Nutzerwechsels auf die Gemeinde eingehend abzuwägen. Insofern sei das Votum der Gemeinde für den Bieter, der letztlich den Zuschlag erhielt, und eben nicht für den Höchstbietenden, ein wichtiger Punkt bei der Vergabe gewesen.

Der LRH hatte auch moniert, die Gründung einer Kapitalgesellschaft zum Betrieb eines Hotels habe nicht im Interesse der Stiftung gelegen. Doch dieses „Hotel am Großen Waisenhaus“ in der Lindenstraße stehe in der Tradition der Stiftung, neben ihrem Kerngeschäft der Kinder- und Jugendhilfe wirtschaftliche Unternehmungen zur Erschließung weiterer liquider Mittel für den Stiftungszweck zu generieren, sagte Chefin Krüger. Zudem stelle das Hotel regelmäßig Ausbildungs- und Praktikumsplätze für sozial benachteiligte junge Menschen zur Verfügung.

Der LRH hatte auch Interessenkollisionen bei einer Tochterfirma der Stiftung moniert – durch personenidentische Besetzung in den Aufsichtsgremien. Dazu hatte das Ministerium für Bildung als Aufsichtsbehörde bereits erklärt, durch Änderung von Gesellschaftsverträgen seien solche Probleme nun ausgeschlossen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false