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Landtagswahl: Stadtverordnete wollen weniger Wahlplakate

Geht es nach den Linken und Die Andere im Potsdamer Stadtparlament, soll die Zahl der Wahlplakate begrenzt werden. Die Idee hat viele Fürsprecher. 

Potsdam - Der aktuelle Landtagswahlkampf prägt das Stadtbild – Wahlplakate, wohin das Auge reicht. Das könnte bei kommenden Wahlkämpfen anders werden. Denn im Stadtparlament haben sowohl die Linken als auch die Fraktion Die Andere Vorstöße unternommen, die Zahl der Plakate künftig zu begrenzen. An den Plänen gibt es zwar Kritik, aber auch Zustimmung aus anderen Parteien – daher könnte eine Mehrheit zustande kommen.

Die beiden Vorstöße sind unterschiedlich konkret: So will der Linken-Stadtverordnete Sascha Krämer vom Rathaus eine Regelung prüfen lassen, die die Plakatierung im Vorfeld von Wahlen festlegt, schließlich seien Wahlkämpfe unter „stadtbildprägenden und ökologischen Gesichtspunkten nicht die angenehmste Zeit“. Doch könnten Städte gemäß neuer Richtlinien im Straßengesetz eine „angemessene Kontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe vornehmen“, so Krämer. Die Fraktion Die Andere ist in ihrem Antrag noch konkreter: Die Zahl der zum Aufhängen erlaubten A1-Plakate soll pro Partei und Wählergruppe auf 500 begrenzt werden – und pro Lichtmast wären nur drei Plakate zulässig. Ebenso ist von maximal 30 Großplakaten die Rede. So könnten tausend Plakate und entsprechende Energie- und Materialressourcen eingespart werden, argumentiert die linksalternative Fraktion.

Die Idee ist nicht neu

Solche Regelungen gibt es bisher in Potsdam nicht, wie Rathaussprecherin Christine Homann bestätigte: Wie viel die Parteien aufhängen, sei ihnen selbst überlassen. „Unsere Straßenverkehrsbehörde schreitet aber ein, wenn Plakate beispielsweise an Verkehrsschildern angebracht werden oder Ampeln verdecken.“ Auch an historischen Lampenmasten in Babelsberg oder der Innenstadt, etwa der Tuchmacher-Leuchte, sei das Anbringen von Wahlplakaten nicht gestattet.

Ganz neu ist die Idee einer Begrenzung in Potsdam aber nicht: Bereits im September 2010 hatte Die Andere eine drastische Reduzierung der Anzahl der Wahlplakate gefordert, etwa über ein eingeschränktes Kontingent pro Partei oder nur begrenzt kostenlos nutzbare Lichtmasten. Dies war damals aber von einer klaren Mehrheit im Kommunalparlament abgelehnt worden.

Auch Grüne können sich Begrenzung vorstellen

Diesmal sieht es anders aus. Linke und Die Andere stellen zusammen 16 der 56 Stadtverordneten. Und auch für die Grünen mit ihren zehn Stadtverordneten wäre eine Begrenzung denkbar, wie ihre Chefin Janny Armbruster auf PNN-Anfrage sagte: Man könne sich „aus ökologischen Gründen“ eine Begrenzung auf maximal 500 Plakate pro Partei vorstellen. Möglich wären auch Wahlwände an zentralen Punkten, an denen sich alle Parteien gleichermaßen präsentieren.

Selbst vom anderen Teil des politischen Spektrums gibt es Unterstützung für eine Begrenzung. AfD-Fraktionschef Dennis Hohloch erklärte, er stimme solchen Vorstößen zu – nun müsse man sich die verschiedenen Modelle dafür anschauen. Er werde das mit seiner fünfköpfigen Fraktion besprechen.

Erste Fürsprecher gibt es auch in der SPD. Deren Landtagskandidat und Stadtverordneter Uwe Adler sagte, solche Vorschläge seien sinnvoll. So würden über die Plakate auch zu wenig wirkliche Botschaften vermittelt: „Sich den Menschen bekannt zu machen, diese Aufgabe besteht für alle Politiker in der Zeit zwischen den Wahlen.“ Zurückhaltender äußerte sich hingegen SPD-Fraktionschef Daniel Keller: Natürlich könne man über Regeln diskutieren. Doch schon heute würden etwa die Standorte für Großplakate vom Rathaus begrenzt. „Letztendlich würde sich eine Satzung wohl wenig davon unterscheiden, was schon heute gilt“, meinte Keller. Und es gehe auch darum, Wahlwerbung als Mittel der demokratischen Auseinandersetzung ermöglichen.

CDU ist gegen eine Beschränkung

Das vor allem ist auch der CDU wichtig. Zu möglichen Beschränkungen erklärte Fraktionschef Clemens Viehrig: „Ich bin skeptisch, ob wir damit dem Grundgedanken unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung Rechnung tragen – Beschränkungen sind nicht das Abbild unserer Demokratie.“ Das Werben um eigene Ideen und Köpfe im Vorfeld von Wahlen zeichne die Demokratie doch erst aus. Eine mögliche potsdamspezifische Regelung dürfe deshalb nur gemeinsam mit allen Parteien erarbeitet werden, mahnte Viehrig. Dabei könne man zwar über Fristen für das Auf- und Abhängen oder bestimmte Werbebereiche nachdenken, „andere Beschränkungen erachte ich aber für nicht zielführend.“ Hingegen sagte Linken-Mann Krämer, natürlich dürften Parteien und Wählergruppen nicht zu stark eingeschränkt werden. So könne man die Menge von der Anzahl der Wahlberechtigten abhängig machen.

Auch bundesweit wird das Thema diskutiert. So hatte beispielsweise das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) vor zwei Jahren zugestimmt, dass das 10.000-Einwohner-Städtchen Wahlstedt genau 100 Laternenmasten für Plakate zur Verfügung stellen dürfe – also ein Aufstellungsort pro 100 Einwohner. Die Kommune hatte mit der Verkehrssicherheit argumentiert. Anders ging es in der bayrischen 23.000-Einwohner-Stadt Senden im vergangenen Jahr aus: Dort hatte das Rathaus vorgesehen, dass auf den insgesamt 15 kommunalen Anschlagtafeln jede Partei nur ein Plakat aufhängen hätte dürfen. Hier setzte die CSU vor dem dortigen Verwaltungsgericht eine größere Anzahl durch.

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