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Aus dem GERICHTSSAAL: Schuld am Tod des Sozius – und Freundes Bewährungsstrafe für Motorradraser

Marcus B. und Maximilian H.

Marcus B. und Maximilian H. waren am 26. März des vorigen Jahres auf dem Weg in die Berufsschule, kamen dort allerdings nie an. Um 7.44 Uhr krachte das Motorrad der Marke Suzuki von Marcus B. in Potsdam an der Kreuzung Heinrich-Mann-Allee/Johannes-R.-BecherStraße mit, wie sich später herausstellte, deutlich überhöhter Geschwindigkeit stadteinwärts in einen Kleinwagen der Marke Smart, dessen Fahrer nach links abbiegen wollte. Motorrad-Sozius Maximilian rutschte meterweit über die Straße, schlug mit dem Kopf gegen den Bordstein. Der Integralhelm konnte sein Leben nicht retten. Um 8.35 Uhr verstarb der junge Mann an einem Schädelbasisbruch im Klinikum „Ernst von Bergmann“. Unfallverursacher Marcus B. wurde nur leicht verletzt.

Am Dienstag wurde der gebürtige Potsdamer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht unter Vorsitz von Francois-Atair Eckardt entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

„Maximilian war mein bester Kumpel“, sagte Marcus B. unter Tränen. „Ich bin zu schnell gefahren, aber definitiv nicht über 80 Stundenkilometer.“ Die Anklage ging allerdings von 85 bis 104 km/h aus, mit denen der inzwischen 24-Jährige durch die viel befahrene Heinrich-Mann-Allee raste. Ein Dekra-Sachverständiger errechnete, dass er mit seinem Motorrad trotz Notbremsung noch mindestens 73 „Sachen“ drauf hatte, als er die linke Frontseite des Kleinwagens touchierte.

Seit dem Unfall ist Marcus B. nicht mehr auf sein Motorrad gestiegen. Vor Gericht fiel es ihm schwer, die richtigen Worte zu finden. Maximilian H. und er kannten sich seit der 5. Klasse.

„Die Ampel zeigte grün. Der Smart war durch einen Transporter, der auch abbiegen wollte, etwas verdeckt. Ich konnte nicht mehr ausweichen“, erzählte der Angeklagte – er ist inzwischen Assistent im Einzelhandel – leise. Obwohl er sofort „in die Eisen gegangen“ sei, habe er den Zusammenprall mit dem Kleinwagen nicht verhindern können. Der Gutachter kam allerdings zu dem Schluss: Hätte Marcus B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern eingehalten, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Selbst wenn der Smart, der sich nach Zeugenaussagen sehr langsam in den Kreuzungbereich hineintastete, gestanden hätte, wäre es dem Kradfahrer noch möglich gewesen, nach rechts auszuweichen.

„Der Grad der Fahrlässigkeit war relativ hoch“, stellte Richter Eckardt bei der Urteilsverkündung klar. „Jeder weiß, dass Motorradfahrer gerne die schmale Silhouette ihres Fahrzeugs ausnutzen, um schnell zu fahren. Bei einer Vollbremsung packt man sich dann hin. Das ist der klassische Unfall.“ Oft gehe er glimpflich aus. In diesem Fall seien die Folgen allerdings tragisch. Hoga

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