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HINTERGRUND: Potsdams Denkmalbereichssatzungen

Bislang gelten in Potsdam sechs Denkmalbereichssatzungen. Besonders geschützt sind dadurch die südliche Nauener Vorstadt, die Berliner, die Brandenburger und die Jägervorstadt, Nowawes (Babelsberg) und die Potsdamer Unesco-Welterbestätten.

Bislang gelten in Potsdam sechs Denkmalbereichssatzungen. Besonders geschützt sind dadurch die südliche Nauener Vorstadt, die Berliner, die Brandenburger und die Jägervorstadt, Nowawes (Babelsberg) und die Potsdamer Unesco-Welterbestätten. Die Satzung für den Stadtkern soll die letzte sein. Eine Weitere werde das Landesdenkmalamt nicht bei der Stadt beantragen, sagte Landeskonservator Thomas Drachenberg den PNN. Vor allem in den Vorstädten, in denen es weniger eingetragene Denkmale als in der Innenstadt gibt, sind die Satzungen ein wichtiges Instrument, um den Charakter der Siedlungen zu erhalten. Jegliche Baumaßnahmen, die eine gestalterische Wirkung in dem jeweiligen Gebiet haben, müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden – auch, wenn sie nicht Denkmale betreffen. Als zusätzliche Schutzmaßnahmen hat die Stadt noch zahlreiche Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen für bestimmte Bereiche erlassen. pee

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