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Charlott-Kino: Potsdam will Verfall stoppen

Die Potsdamer Verwaltung prüft eine Sicherungsverfügung gegen den Eigentümer, der das Haus in Potsdam-West verfallen lässt.

Der Eigentümer des ehemaligen, inzwischen völlig verwahrlosten Kinos Charlott am Bahnhof Charlottenhof soll aufgefordert werden, das Denkmal zu erhalten und den weiteren Verfall zu stoppen. Das hat die Bauverwaltung den Stadtverordneten vor ihrer nächsten Sitzung am Mittwoch mitgeteilt. Nach der zu erwartenen Stellungnahme des Eigentümers werde gegebenenfalls über den Erlass einer Sicherungsverfügung entschieden. Allerdings gibt sich die Verwaltung zurückhaltend: Die auf der möglichen Verfügung fußenden Sicherungsmaßnahmen hätten nur den Effekt, dass das Kino gegen unbefugtes Betreten gesichert und die bauliche Hülle gegen Witterungseinflüsse geschützt wird.

Wie berichtet hatten die Stadtverordneten im März auf Antrag der Linken entschieden, den Eigentümer zu zwingen, das mit Bauzäunen abgesperrte Denkmal in einen „akzeptablen Zustand“ zu versetzen – der dem öffentlichen Raum an der Zeppelinstraße als einer der Hauptverkehrsadern Potsdams gerecht wird. Laut der Linken soll die Verwaltung auch prüfen, ob der Besitzer notfalls enteignet werden kann, falls er sich weigert.

Laut Bauverwaltung sei eine Enteignung allenfalls denkbar, wenn denkmalrechtlich von einer Unzumutbarkeit der angeordneten Sicherungsmaßnahmen auszugehen ist. Der Nachweis müsse vom Eigentümer erbracht und von der unteren Denkmalschutzbehörde geprüft werden.

Zugleich erklärt die Verwaltung, die ebenfalls geprüfte Möglichkeit, mit dem Bauordnungsrecht auf den Charlott-Eigentümer Einfluss zu nehmen, sei nicht möglich. Nach dem brandenburgischen Baugesetz könne nur zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehandelt werden – etwa wenn Fassadenteile herabzustürzen drohen und Personen gefährden könnten. In diesem Fall könne der Eigentümer lediglich aufgefordert werden, die Gefahrenstelle zu beseitigen oder den gefährdeten Bereich abzusperren. Bereits jetzt ist das Areal aber mit Bauzäunen abgesperrt. Daher sei der Weg über das Denkmalrecht der am ehesten erfolgversprechende.

Wie berichtet hat die Stadtverwaltung zum Eigentümer des maroden Hauses seit Jahren keinen Kontakt. Schon 2011 hatte die Verwaltung mitgeteilt, der Besitzer, ein Bauingenieur aus Berlin, habe Verhandlungen über einen Verkauf des Areals kategorisch abgelehnt – bei Fragen zur Zukunft des Hauses verhalte sich dieser „nicht kooperativ“. Das Filmtheater Charlott entstand im Jahr 1934 aus dem ehemaligen Ballsaal des Viktoria-Garten-Restaurants, zuvor war es eine Versammlungsstätte der Arbeiterbewegung. Vor zehn Jahren war das damals bereits leer stehende Haus an den neuen Eigentümer verkauft worden.

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