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Josephinenanlage in Potsdam

© Foto: Ottmar Winter

Potsdam setzt Eigentümer Ultimatum: Verbot für Airbnb-Vermietung in der Josephinenanlage in die Wege geleitet

Die Verwaltung hat der Betreiberin eine Frist gesetzt. Verstreicht diese ohne Reaktion, wird die Nutzung der früheren Seniorenwohnungen als Ferienapartments untersagt.

Die Stadt hat der Eigentümerin der Josephinenanlage, der SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam mbH, ein Ultimatum gesetzt, um die Vermietung der früheren Seniorenwohnungen als Ferienapartments zu unterbinden. Im Bauausschuss am Dienstagabend informierte Baubeigeordneter Bernd Rubelt (parteilos) das Gremium darüber, dass die Verwaltung eine Anhörung eingeleitet und der SGG für eine Erklärung eine Frist bis Freitag dieser Woche gesetzt hat.

Wir werden ein Nutzungsverbot aussprechen, wenn die Frist ohne Reaktion verstrichen ist.

Bernd Rubelt (parteilos), Potsdams Baubeigeordneter

Hintergrund der Prüfung ist die Vermietung der Räume als Ferienapartments, die die Bauaufsicht der Stadt Potsdam zum Anlass genommen hatte, die Baugenehmigung für das Haus auf eine solche Nutzung als Feriendomizil zu prüfen, so Rubelt gegenüber dem Ausschuss. Sollte diese Erklärung nicht kommen, „werden wir eine Nutzungsuntersagung für das Haus aussprechen“, klang Rubelt unmissverständlich.

Im Klartext: Eine Vermietung der Räume als temporäre Ferienunterkünfte in dem Hochhaus an der Burgstraße wird dann verboten. Diese behördliche Untersagung kann bereits Anfang kommender Woche ausgesprochen werden, machte Dezernent Rubelt am Dienstagabend deutlich.

Wohnungen kosten 42 bis 65 Euro pro Nacht

Neben der Aufforderung, die Räume nicht mehr als Ferienapartments zu nutzen, habe man auch verlangt, sämtliche Werbung für die Wohnungen, die vor allem über die Vermietungsplattform Airbnb erfolgt, zu löschen, so Rubelt weiter. Zur Zeit sind mehrere Anzeigen aktiv, die für Wohnungen an der Freundschaftsinsel werben, diese werden für 42 bis 65 Euro pro Nacht offeriert.

Anbieter ist ein gewerblicher Vermieter namens „André“, der laut Profil „mehrere Wohnungen in unserem Hochhaus“ anpreist. Im August wurde ein Apartment in dem Hochhaus an der Alten Fahrt noch für 23 bis 29 Euro pro Nacht angeboten. Zwar hatte auch Airbnb angekündigt, das Agieren von „André“ zu untersuchen. Das Profil und auch die Annoncen sind aber nach wie vor online. Zuvor hatte sich die Verbraucherzentrale Brandenburg an das Portal gewandt. Das Vermietungsportal hatte sich seinerseits auch wegen eines eventuellen Zweckentfremdungsverbots selbst an die Stadt gewandt, hieß es weiter.

Ende 2021 hatte die Betreiberin der Josephinen-Anlage den mehr als 100 teils hochbetagten Bewohner:innen der Seniorenanlage auf einen Schlag gekündigt. Das hatte für breite Empörung gesorgt. Unter anderem hatte der Mieterverein Potsdam erklärt, dass die Kündigungen unwirksam seien und den Bewohnern zu Widersprüchen geraten.

Potsdams Sozialbeigeordnete Brigitte Meier (SPD) hatte angekündigt, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich mit einem Brief an die Eigentümer SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam gmbH, die eine Tochter der MK-Kliniken AG aus Hamburg ist, wenden wolle. Von den mehr als 100 früheren Bewohner:innen wohnen nur noch neun Mieter:innen in dem Gebäude. Aus der einstigen Senioren-Wohnanlage mit Veranstaltungssaal, Physiotherapie und Friseur blieb nichts mehr übrig.

Im Sommer hieß es zwischenzeitlich, dass die Stadt mit der Eigentümerin der Josephinenanlage in Verhandlungen für die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten in dem Gebäude war. Kurz darauf beschloss das Stadtparlament allerdings, dass die Stadt die Verhandlungen mit der SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam mbH abbrechen soll. Bei einer PNN-Recherche vor Ort gab es keine Indizien auf ukrainische Bewohner, auf den Klingelschildern fanden sich nur deutsch klingende Nachnamen.

Zuletzt hatte es mehrere Anzeigen wegen des Zweckentfremdungsverbots gegen die Eigentümerin der Josephinenanlage gegeben. Die städtische Zweckentfremdungssatzung sieht bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro vor. Die Linke in Brandenburg forderte gar ein schärferes Enteignungsrecht, um Fälle wie eine Massenkündigung von Seniorenwohnraum künftig zu verhindern.

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