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Abgetreten. Peter Paffhausen beim Rücktritt am 20. Mai 2011.

© Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Paffhausen klagt Abfindung ein

Ex-Geschäftsführer Peter Paffhausen will vor dem Landgericht die ihm aberkannte Abfindung erstreiten. Die Stadtverordneten reden heute über Konsequenzen aus der Affäre.

Die Nachricht hat für Aufsehen gesorgt: Peter Paffhausen, bis zum Mai einer der einflussreichsten Manager in der Stadt, verklagt seine früheren Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung und Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Damit wird ein neues Kapitel in der Affäre um den gestürzten Geschäftsführer der Energie und Wasser GmbH (EWP) sowie der Stadtwerke aufgeschlagen. Mehr als ein Jahrzehnt hat er die Geschicke des lokalen Energieversorgers geleitet, hat Geschäfte gemacht und Wissen angehäuft. Am Ende war er sogar Doktor Paffhausen.

Während den Sturz des mächtigen Geschäftsführers viele mit Genugtuung verfolgt haben, gibt es auch einige in der Kommunalpolitik, die den Abgang eher ehrfürchtig begleiten. „Er könnte unter Umständen einige mitreißen, wenn er sagt, was er weiß“, hieß es gegenüber den PNN. Offiziell äußern will sich derzeit allerdings keiner, selbst die Pressesprecher sind wortkarg: „Wir haben keine Klageschrift erhalten“, sagte Stefan Klotz für die Stadtwerke-Unternehmen. „Die kommt nicht wirklich überraschend“, sagte dagegen einer, der den ganzen Prozess mit begleitet hat. Es sei der „normale Weg“, wenn einem die vereinbarte Abfindung im Nachhinein versagt wird. Ob dies rechtens ist, lasse Paffhausen nun überprüfen. Und zwar öffentlich – denn die Verhandlungen am Landgericht finden in aller Regel öffentlich statt.

Paffhausen kann seine Rechte nach Auskunft von Arbeitsrechtlern nicht wie jeder Angestellte vor dem Arbeitsgericht einklagen, weil er kein normaler Arbeitnehmer gewesen ist. Geschäftsführer mit derart umfangreichen Befugnissen müssten zivilrechtlich vorgehen. Bislang ist allerdings laut einem Gerichtssprecher nicht entschieden, vor welcher Kammer beziehungsweise wann verhandelt wird.

Die Summe, um die es gehen soll, ist wie viele andere Dinge in der ganzen Affäre sowie auch das frühere Gehalt des Geschäftsführers unbestätigt. Eine Abfindung in Millionenhöhe sei es, hieß es zuletzt. Und ein Gehalt von weniger als einer halben Million Euro inklusive der Zulagen soll Paffhausen bekommen haben.

Für das Gericht gilt es nun zu klären, ob die Gründe, die zu der außerordentlichen Kündigung durch die Aufsichtsräte der EWP und der Stadtwerke nach seinem eigenen Rücktritt und einer Abfindungsvereinbarung geführt haben, ausreichend sind. Dabei kann es, so hieß es gestern gegenüber den PNN, nicht um bereits bekannte Fakten gehen. Sprich, alles rund um die hoch dotierten Verträge mit diversen Sicherheitsfirmen habe bei der Kündigung keine Rolle gespielt. Vielmehr seien die Zahlungsversprechen Paffhausens an den Fußballverein SV Babelsberg 03, die am Aufsichtsrat vorbei gegeben worden sein sollen, der Grund für die Trennung. Mehrere der sogenannten Geheimbürgschaften habe Paffhausen ausgestellt – Babelsbergs neuer Vorstandschef Thomas Bastian hatte unlängst erklärt, die letzte dieser Bürgschaften noch einlösen zu wollen. Komme es dazu, so hieß es gegenüber den PNN, könne auch das Unternehmen Paffhausen persönlich zur Kasse bitten. Paffhausen selbst war für eine Stellungnahme gestern nicht zu erreichen.

Am Dienstag hat sich bereits der Aufsichtsrat der Stadtwerke mit der Personalie Paffhausen und den Gutachten über die Unternehmensführung beschäftigt. Die Gutachten dürften nicht überbewertet werde, hieß es gegenüber den PNN. Denn die Kanzleien würden lediglich untersuchen, ob es strafrechtlich relevante Entscheidungen gebe. „Moralische und ethische Grundsätze der Unternehmensführung werden nicht untersucht“, hieß es. Eine Rücknahme der Kündigung Paffhausens habe es nicht gegeben. Dafür gebe es trotz der Klage keinen Grund. Mit den Themen Paffhausen, Transparenz, Sponsoring, Aufarbeitung der Stadtwerke-Affäre und Neubesetzung städtischer Geschäftsführerposten sowie Aufsichtsräte werden sich heute die Stadtverordneten auseinandersetzen. Jan Brunzlow

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