zum Hauptinhalt
Besucher Potsdam. Großer Menschenandrang auf der Brandenburger Straße in Potsdam.

© Andreas Klaer

Novellierung des Ladenschlussgesetzes: Kaum Änderungen für Potsdamer Händler

Die Landesregierung hat die Verordnung, die die Schließzeiten von Läden regelt, aktualisiert. Eine Ausweitung der Sonntagsöffnung ist nicht vorgesehen.

Die von der Landesregierung vorgenommene Novellierung der sogenannten Ladenschluss-Ausnahmeverordnung hat für Potsdam kaum Auswirkungen. Das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Sozialministeriums. Bisher galt die Verordnung demnach für die „Landeshauptstadt mit ihren Ortsteilen“, künftig fallen die Gemeindeteile Drewitz, Krampnitz, Nedlitz und Schlänitzsee aus dieser Regelung heraus. Eine Ausweitung der Sonntagsöffnung sei damit aber ausdrücklich nicht verbunden, hieß es vom Ministerium.

Händler in der Potsdamer Innenstadt hatten so eine Ausweitung in der Vergangenheit immer wieder gefordert, gerade auch mit Blick auf die Konkurrenz mit Berlin. Mit der Novellierung sei vor allem die Liste der Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte aktualisiert worden, sagte der Sprecher. Dazu gehört Potsdam. So dürfen weiterhin Verkaufsstellen an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein, die unter anderem mit Waren für den touristischen Bedarf handeln. Ebenso geht es um regionale landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false